Seniorenbetreuung Hamburg – professionell & über Pflegekasse
Die meisten Familien wissen nicht, wie viel die Pflegekasse wirklich zahlt. Wir zeigen es Ihnen – kostenlos und persönlich.
Was Seniorenbetreuung in Hamburg konkret bedeutet
Seniorenbetreuung ist kein Pflegedienst im medizinischen Sinne – und das ist wichtig zu verstehen. Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter übernehmen alle Aufgaben rund um den Alltag: Einkäufe erledigen, zum Arzt begleiten, spazieren gehen, kochen, Gesellschaft leisten oder strukturierende Aktivitäten bei Demenz anbieten. Für medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe brauchen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst – das ist nicht unser Aufgabenbereich, und wir sagen das klar.
Was wir leisten, ist das, was Pflegedienste nicht leisten können: Zeit. Ein Besuch bei einem Pflegedienst dauert oft 15–20 Minuten. Unsere Betreuungseinsätze beginnen bei zwei Stunden – genug Zeit, um wirklich da zu sein.
| Leistung | Was das bedeutet | Pflegekasse zahlt |
|---|---|---|
| Alltagsbegleitung | Einkäufe, Arztbesuche, Spaziergänge, Gesellschaft | Ja – §45b SGB XI |
| Haushaltsentlastung | Kochen, leichte Reinigung, Organisation | Teilweise über §45b |
| Demenzbetreuung | Tagesstruktur, Aktivierung, Biographiearbeit | Ja – §45b SGB XI |
| Verhinderungspflege | Vertretung wenn Hauptpflegeperson ausfällt | Ja – §39 SGB XI (3.539 €/Jahr) |
| Pflegegradberatung | Antragstellung, Widerspruch, Einstufungsvorbereitung | Kostenfrei bei uns |
Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter (Grundlage §45a SGB XI) können wir Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Für Sie bedeutet das: kein Vorschuss, keine komplizierten Erstattungsanträge – wir klären das für Sie.
Wie viel zahlt die Pflegekasse wirklich? Der Umwandlungsanspruch erklärt
Das ist der Punkt, den die meisten Familien nicht kennen – und der den Unterschied macht. Neben dem bekannten Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§45b SGB XI, ab Pflegegrad 1) gibt es seit Jahren einen weiteren Hebel: den Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI.
Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das funktioniert nur bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern. Wir sind einer davon.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag §45b | Umwandlungsanspruch §45a (bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung) | Mögliches Gesamtbudget |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | 0 € (kein Sachleistungsanspruch) | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318,40 € | bis zu 449,40 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 598,80 € | bis zu 729,80 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 743,60 € | bis zu 874,60 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 919,60 € | bis zu 1.050,60 €/Monat |
Hinweis: Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie viele Pflegesachleistungen Sie bereits nutzen. Je nach Pflegegrad und individueller Nutzung können die Beträge variieren. Im persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, was für Ihre Situation möglich ist.
Seniorenbetreuung in Hamburg: Welche Stadtteile wir abdecken
Wir betreuen Familien in ganz Hamburg – von Altona und Eimsbüttel im Westen über Wandsbek, Rahlstedt und Farmsen-Berne im Osten bis in den Norden nach Bramfeld und Poppenbüttel. Auch Norderstedt direkt an der Hamburger Stadtgrenze gehört zu unserem Einzugsgebiet.
Unsere Betreuungskräfte kommen aus Hamburg und kennen die lokalen Strukturen: Alle gesetzlichen Pflegekassen – ob AOK Rheinland/Hamburg, TK, BARMER oder HEK – stellen dasselbe Budget für Entlastungsleistungen bereit. Welche Formulare wichtig sind und wie man den Pflegegrad-Antrag so stellt, dass er beim ersten Versuch durchgeht – dieses Wissen ist in einem allgemeinen Beratungsportal nicht vorhanden. Bei uns schon.
So läuft die Seniorenbetreuung bei uns ab – von der Anfrage bis zum ersten Einsatz
Kostenloses Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort)
Sie schildern uns die Situation: Wie geht es Ihrem Angehörigen? Was braucht er oder sie täglich? Welcher Pflegegrad liegt vor – oder haben Sie noch keinen beantragt? Das Gespräch dauert 20–30 Minuten und führen wir persönlich – Kimberly oder Yves, nicht ein Callcenter.
Kostenloser Pflegekassen-Check: Was steht Ihnen zu?
Gemeinsam prüfen wir, welche Betreuungsstunden Ihnen in Hamburg zustehen – über §45b und den Umwandlungsanspruch nach §45a. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, begleiten wir Sie beim Antrag. Das ist kostenlos.
Passende Betreuungskraft auswählen
Wir schlagen Ihnen eine oder zwei passende Betreuungskräfte vor – immer auf Basis der persönlichen Situation: Hobbys, Sprache, Tagesrhythmus. Auf Wunsch lernen Sie die Person vorher kennen.
Erster Einsatz – in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen
Sobald Sie grünes Licht geben, starten wir. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Laufende Begleitung
Sie haben immer eine direkte Ansprechperson. Wenn etwas nicht passt – andere Zeiten, andere Betreuerin – regeln wir das unkompliziert.
Was unsere Seniorenbetreuung von anderen Anbietern unterscheidet
Hamburg hat viele Betreuungsangebote. Was macht uns anders?
Erstens: Wir sind nach Landesrecht anerkannt (§45a Abs. 3 SGB XI) – das klingt bürokratisch, bedeutet aber: Ihr Angehöriger kann den Umwandlungsanspruch nutzen. Nicht jeder Anbieter in Hamburg erfüllt diese Voraussetzung.
Zweitens: Wir kennen über 250 Hamburger Familien aus der direkten Arbeit – nicht aus Statistiken. Heidi H. aus Eimsbüttel kam nach einem Schlaganfall nicht mehr alleine in die Apotheke. Heute begleitet sie dreimal wöchentlich eine Alltagsbegleiterin – vollständig über §45b finanziert, null Euro Eigenanteil.
Drittens: Wir sprechen Klartext zu dem, was wir nicht können. Behandlungspflege – also Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen – ist nicht unser Bereich. Dafür empfehlen wir zugelassene Pflegedienste in Hamburg und helfen bei der Koordination, wenn beides gebraucht wird.



Ihre Ansprechpartner
Kimberly & Yves Towae
Gründer der Agentur für Betreuungsdienste Hamburg. Über 250 Familien begleitet. Nach Landesrecht anerkannter Anbieter (Grundlage §45a SGB XI), Abrechnung über §45b SGB XI. Direkte Ansprechpartner – keine Hotlines.
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Jetzt kostenlosen Pflegekassen-Check anfragen
Wir prüfen, welche Betreuungsstunden Ihnen in Hamburg zustehen – persönlich, ohne Warteschleife, direkt mit Kimberly oder Yves.
Ihr persönlicher Anspruchs-Check
Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten
Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.
Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018
* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.
Finanzierung über die Pflegekasse
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Vorschuss, kein Papierkram.
- §45b SGB XI – 131 €/Monat ab PG 1
- §45a Umwandlungsanspruch bis 40 %
- Bis zu 1.050,60 €/Monat bei PG 5
- 0 € Eigenanteil möglich
- Direktabrechnung mit Pflegekasse
"Wir wussten gar nicht, dass wir als Familie mit Pflegegrad 3 über 700 Euro monatlich von der Pflegekasse für Betreuung beanspruchen können. Yves hat das alles mit uns zusammen beantragt – jetzt kommt zweimal pro Woche eine Betreuerin zu meiner Mutter in Rahlstedt, und wir als Angehörige können endlich wieder durchatmen."
Häufige Fragen zur Seniorenbetreuung Hamburg
Was kostet Seniorenbetreuung in Hamburg, wenn man einen Pflegegrad hat?
Brauche ich für Seniorenbetreuung einen Pflegegrad?
Wie schnell kann die Seniorenbetreuung in Hamburg starten?
Was ist der Unterschied zwischen Seniorenbetreuung und einem Pflegedienst?
Welche Pflegekassen akzeptieren Ihre Seniorenbetreuung in Hamburg?
Weiterführende Ratgeber-Artikel passend zur Seniorenbetreuung:
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Schritt für Schritt zu 131 €/Monat von der Pflegekasse.
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Bis zu 3.539 € im Jahr – seit Juli 2025 neu geregelt.
Demenz-Diagnose: Die ersten Schritte
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