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Seniorenbetreuung in Hamburg – verlässlich, persönlich, direkt vor Ort.
Hamburg & Norderstedt

Seniorenbetreuung Hamburg – professionell & über Pflegekasse

Die meisten Familien wissen nicht, wie viel die Pflegekasse wirklich zahlt. Wir zeigen es Ihnen – kostenlos und persönlich.

✓ Anerkannt nach §45a SGB XI✓ 0 € Eigenanteil möglich✓ Über 250 Familien betreut✓ Alle gesetzlichen Pflegekassen✓ Keine Hotlines – direkt erreichbar
Kostenlosen Pflegekassen-Check anfragen

Was Seniorenbetreuung in Hamburg konkret bedeutet

Seniorenbetreuung ist kein Pflegedienst im medizinischen Sinne – und das ist wichtig zu verstehen. Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter übernehmen alle Aufgaben rund um den Alltag: Einkäufe erledigen, zum Arzt begleiten, spazieren gehen, kochen, Gesellschaft leisten oder strukturierende Aktivitäten bei Demenz anbieten. Für medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe brauchen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst – das ist nicht unser Aufgabenbereich, und wir sagen das klar.

Was wir leisten, ist das, was Pflegedienste nicht leisten können: Zeit. Ein Besuch bei einem Pflegedienst dauert oft 15–20 Minuten. Unsere Betreuungseinsätze beginnen bei zwei Stunden – genug Zeit, um wirklich da zu sein.

Leistung Was das bedeutet Pflegekasse zahlt
Alltagsbegleitung Einkäufe, Arztbesuche, Spaziergänge, Gesellschaft Ja – §45b SGB XI
Haushaltsentlastung Kochen, leichte Reinigung, Organisation Teilweise über §45b
Demenzbetreuung Tagesstruktur, Aktivierung, Biographiearbeit Ja – §45b SGB XI
Verhinderungspflege Vertretung wenn Hauptpflegeperson ausfällt Ja – §39 SGB XI (3.539 €/Jahr)
Pflegegradberatung Antragstellung, Widerspruch, Einstufungsvorbereitung Kostenfrei bei uns
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Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter (Grundlage §45a SGB XI) können wir Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Für Sie bedeutet das: kein Vorschuss, keine komplizierten Erstattungsanträge – wir klären das für Sie.

Wie viel zahlt die Pflegekasse wirklich? Der Umwandlungsanspruch erklärt

Das ist der Punkt, den die meisten Familien nicht kennen – und der den Unterschied macht. Neben dem bekannten Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§45b SGB XI, ab Pflegegrad 1) gibt es seit Jahren einen weiteren Hebel: den Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI.

Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das funktioniert nur bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern. Wir sind einer davon.

Pflegegrad Entlastungsbetrag §45b Umwandlungsanspruch §45a (bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung) Mögliches Gesamtbudget
Pflegegrad 1 131 € 0 € (kein Sachleistungsanspruch) 131 €/Monat
Pflegegrad 2 131 € bis zu 318,40 € bis zu 449,40 €/Monat
Pflegegrad 3 131 € bis zu 598,80 € bis zu 729,80 €/Monat
Pflegegrad 4 131 € bis zu 743,60 € bis zu 874,60 €/Monat
Pflegegrad 5 131 € bis zu 919,60 € bis zu 1.050,60 €/Monat

Hinweis: Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie viele Pflegesachleistungen Sie bereits nutzen. Je nach Pflegegrad und individueller Nutzung können die Beträge variieren. Im persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, was für Ihre Situation möglich ist.

Unser Einsatzgebiet

Seniorenbetreuung in Hamburg: Welche Stadtteile wir abdecken

Wir betreuen Familien in ganz Hamburg – von Altona und Eimsbüttel im Westen über Wandsbek, Rahlstedt und Farmsen-Berne im Osten bis in den Norden nach Bramfeld und Poppenbüttel. Auch Norderstedt direkt an der Hamburger Stadtgrenze gehört zu unserem Einzugsgebiet.

Unsere Betreuungskräfte kommen aus Hamburg und kennen die lokalen Strukturen: Alle gesetzlichen Pflegekassen – ob AOK Rheinland/Hamburg, TK, BARMER oder HEK – stellen dasselbe Budget für Entlastungsleistungen bereit. Welche Formulare wichtig sind und wie man den Pflegegrad-Antrag so stellt, dass er beim ersten Versuch durchgeht – dieses Wissen ist in einem allgemeinen Beratungsportal nicht vorhanden. Bei uns schon.

AltonaEimsbüttelWandsbekRahlstedtFarmsen-BerneBramfeldPoppenbüttelNorderstedtBergedorfHarburgBarmbekEppendorf

So läuft die Seniorenbetreuung bei uns ab – von der Anfrage bis zum ersten Einsatz

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Kostenloses Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort)

Sie schildern uns die Situation: Wie geht es Ihrem Angehörigen? Was braucht er oder sie täglich? Welcher Pflegegrad liegt vor – oder haben Sie noch keinen beantragt? Das Gespräch dauert 20–30 Minuten und führen wir persönlich – Kimberly oder Yves, nicht ein Callcenter.

2

Kostenloser Pflegekassen-Check: Was steht Ihnen zu?

Gemeinsam prüfen wir, welche Betreuungsstunden Ihnen in Hamburg zustehen – über §45b und den Umwandlungsanspruch nach §45a. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, begleiten wir Sie beim Antrag. Das ist kostenlos.

3

Passende Betreuungskraft auswählen

Wir schlagen Ihnen eine oder zwei passende Betreuungskräfte vor – immer auf Basis der persönlichen Situation: Hobbys, Sprache, Tagesrhythmus. Auf Wunsch lernen Sie die Person vorher kennen.

4

Erster Einsatz – in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen

Sobald Sie grünes Licht geben, starten wir. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

5

Laufende Begleitung

Sie haben immer eine direkte Ansprechperson. Wenn etwas nicht passt – andere Zeiten, andere Betreuerin – regeln wir das unkompliziert.

Persönliche Beratung in Hamburg – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Was unsere Seniorenbetreuung von anderen Anbietern unterscheidet

Hamburg hat viele Betreuungsangebote. Was macht uns anders?

Erstens: Wir sind nach Landesrecht anerkannt (§45a Abs. 3 SGB XI) – das klingt bürokratisch, bedeutet aber: Ihr Angehöriger kann den Umwandlungsanspruch nutzen. Nicht jeder Anbieter in Hamburg erfüllt diese Voraussetzung.

Zweitens: Wir kennen über 250 Hamburger Familien aus der direkten Arbeit – nicht aus Statistiken. Heidi H. aus Eimsbüttel kam nach einem Schlaganfall nicht mehr alleine in die Apotheke. Heute begleitet sie dreimal wöchentlich eine Alltagsbegleiterin – vollständig über §45b finanziert, null Euro Eigenanteil.

Drittens: Wir sprechen Klartext zu dem, was wir nicht können. Behandlungspflege – also Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen – ist nicht unser Bereich. Dafür empfehlen wir zugelassene Pflegedienste in Hamburg und helfen bei der Koordination, wenn beides gebraucht wird.

Anerkannt bei allen gesetzlichen Pflegekassen · Direktabrechnung inklusive
AOK
TK
BARMER
DAK
KKH
HEK
BKK Mobil Oil
BKK Securvita
BKK RV

Ihre Ansprechpartner

Kimberly & Yves Towae

Gründer der Agentur für Betreuungsdienste Hamburg. Über 250 Familien begleitet. Nach Landesrecht anerkannter Anbieter (Grundlage §45a SGB XI), Abrechnung über §45b SGB XI. Direkte Ansprechpartner – keine Hotlines.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Kimberly und Yves Towae – Gründer der Agentur für Betreuungsdienste Hamburg

Jetzt kostenlosen Pflegekassen-Check anfragen

Wir prüfen, welche Betreuungsstunden Ihnen in Hamburg zustehen – persönlich, ohne Warteschleife, direkt mit Kimberly oder Yves.

Kostenlos & anonym

Ihr persönlicher Anspruchs-Check

Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten

Modul 1 · Mobilität

Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.

Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018

* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.

Finanzierung über die Pflegekasse

Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Vorschuss, kein Papierkram.

  • §45b SGB XI – 131 €/Monat ab PG 1
  • §45a Umwandlungsanspruch bis 40 %
  • Bis zu 1.050,60 €/Monat bei PG 5
  • 0 € Eigenanteil möglich
  • Direktabrechnung mit Pflegekasse
"

"Wir wussten gar nicht, dass wir als Familie mit Pflegegrad 3 über 700 Euro monatlich von der Pflegekasse für Betreuung beanspruchen können. Yves hat das alles mit uns zusammen beantragt – jetzt kommt zweimal pro Woche eine Betreuerin zu meiner Mutter in Rahlstedt, und wir als Angehörige können endlich wieder durchatmen."

Familie aus Hamburg-Rahlstedt
Pflegegrad 3

Direkt anrufen

Mo–Fr 8–18 Uhr – Kimberly oder Yves nehmen persönlich ab.

040 32599056

Häufige Fragen zur Seniorenbetreuung Hamburg

Was kostet Seniorenbetreuung in Hamburg, wenn man einen Pflegegrad hat?
Bei Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse bis zu 131 Euro monatlich über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI – das reicht für mehrere Stunden Betreuung im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI hinzu: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 3 sind so bis zu 729,80 Euro monatlich möglich – oft ohne einen Cent Eigenanteil. Im kostenlosen Pflegekassen-Check prüfen wir gemeinsam, welche Betreuungsstunden Ihnen zustehen.
Brauche ich für Seniorenbetreuung einen Pflegegrad?
Nicht zwingend. Sie können Betreuungsleistungen auch ohne Pflegegrad privat beauftragen. Wenn jedoch ein Pflegegrad vorliegt oder die Voraussetzungen dafür bestehen, lohnt sich der Antrag fast immer – denn er öffnet die Tür zu §45b und dem Umwandlungsanspruch. Wir helfen Ihnen dabei, den Pflegegrad zu beantragen oder einen bestehenden anzufechten. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Wie schnell kann die Seniorenbetreuung in Hamburg starten?
Nach dem Erstgespräch und der Klärung der Finanzierung dauert es in der Regel 3–5 Werktage bis zum ersten Einsatz. In dringenden Fällen – etwa wenn eine Hauptpflegeperson plötzlich ausfällt – schauen wir, was sich kurzfristig realisieren lässt. Rufen Sie uns direkt an, damit wir die Situation gemeinsam einschätzen können.
Was ist der Unterschied zwischen Seniorenbetreuung und einem Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst erbringt medizinische Grundpflege: Waschen, Anziehen, Medikamente, Wunden. Unsere Seniorenbetreuung deckt den Alltag ab: Begleitung, Gesellschaft, Einkauf, Haushaltsunterstützung, Freizeitgestaltung. Beides ergänzt sich – und viele unserer Familien nutzen einen Pflegedienst für die Körperpflege morgens und uns für den Rest des Tages. Wir koordinieren das gerne gemeinsam.
Welche Pflegekassen akzeptieren Ihre Seniorenbetreuung in Hamburg?
Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter (§45a Abs. 3 SGB XI) rechnen wir mit allen gesetzlichen Pflegekassen in Hamburg ab – AOK Rheinland/Hamburg, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK, HEK, KKH und weitere. Alle Kassen stellen dasselbe Budget für Entlastungsleistungen bereit. Privatversicherte prüfen wir individuell. Die Abrechnung läuft direkt über uns – Sie müssen keine Rechnungen einreichen.