Zum Hauptinhalt springen
Finanzierung & §45b SGB XI

Was kostet Betreuung in Hamburg —
und wer zahlt?

Kurze Antwort: In den meisten Fällen die Pflegekasse. Wir erklären Ihnen genau wie — und übernehmen die komplette Abrechnung für Sie.

⚠️ Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt! Bis zu 1.572 €/Jahr stehen Ihnen zu.
So funktioniert die Finanzierung

3 Budgets — eine Lösung

Die Pflegekasse stellt verschiedene Budgets bereit. Wir helfen Ihnen, alle davon optimal zu nutzen.

Hauptquelle

Entlastungsbetrag

131 €
pro Monat · §45b SGB XI
  • Für Pflegegrad 1–5
  • Direktabrechnung — wir rechnen ab
  • Nicht genutztes Budget übertragbar*
Für Angehörige

Verhinderungspflege

1.612 €
pro Jahr · §39 SGB XI
  • Wenn Angehörige verhindert sind
  • Urlaub, Krankheit, Arbeit
  • Kombinierbar mit §45b
Bei höherem Bedarf

Pflegesachleistungen

bis 2.200 €
pro Monat · §36 SGB XI
  • Ab Pflegegrad 2
  • Ergänzt den Entlastungsbetrag
  • Für intensivere Betreuung

* Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.

Zertifiziert & anerkannt

Anerkannt bei allen gesetzlichen Pflegekassen

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — kein Papierkram, kein Vorschuss, kein Aufwand für Sie.

So einfach geht's

Direktabrechnung — wir übernehmen alles

Sie zahlen nichts vor, füllen nichts aus und müssen sich um keine Bürokratie kümmern.

🔍
1

Anspruch prüfen

Wir prüfen kostenlos Ihren Pflegegrad und welche Budgets Sie haben.

📋
2

Antrag stellen

Falls nötig, beantragen wir den Entlastungsbetrag für Sie.

🤝
3

Betreuung startet

Ihre Betreuungskraft kommt — Sie zahlen nichts im Voraus.

4

Direktabrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Belege, kein Aufwand.

Kostenloser Anspruchs-Check

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch

Unser interaktiver Assistent ermittelt Ihren voraussichtlichen Pflegegrad und zeigt, welche Budgets Ihnen zustehen.

Kostenlos & anonym

Ihr persönlicher Anspruchs-Check

Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten

Modul 1 · Mobilität

Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.

Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018

* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Alles zur Finanzierung

Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 1–5. Er beträgt 131 € pro Monat (2026) und kann für anerkannte Betreuungs- und Alltagsunterstützungsleistungen genutzt werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Muss ich den Entlastungsbetrag selbst beantragen?
Nein — wir übernehmen das für Sie. Wir beantragen den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegekasse und rechnen direkt ab. Sie müssen nichts ausfüllen und nichts vorstrecken.
Muss ich für die Betreuung etwas zuzahlen?
In den meisten Fällen nein. Wenn Ihre gewünschten Leistungen innerhalb des Entlastungsbetrags (131 €/Monat) liegen, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einem höheren Leistungsumfang erklären wir Ihnen vorab transparent, was die Pflegekasse übernimmt und was nicht.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Der Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet: Nicht genutztes Budget aus 2025 ist bis zum 30. Juni 2026 abrufbar — danach ist es weg. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch rechtzeitig zu nutzen.
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Für den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein Pflegegrad 1–5 erforderlich. Wenn Sie noch keinen haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung. Sprechen Sie uns an — wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch.
Welche Pflegekassen rechnen Sie direkt ab?
Wir rechnen mit allen gesetzlichen Pflegekassen direkt ab: TK, DAK, Barmer, AOK, IKK, BKK und weitere. Als anerkannter Dienst nach §45a SGB XI sind wir von allen Kassen zugelassen.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?
Der Entlastungsbetrag (§45b, 131 €/Monat) ist für regelmäßige Alltagsbegleitung. Die Verhinderungspflege (§39, bis 1.612 €/Jahr) greift, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist — z.B. durch Urlaub oder Krankheit. Beide Budgets können kombiniert genutzt werden.

Jetzt kostenlos Anspruch prüfen lassen

In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Budgets Ihnen zustehen — und wie wir die Abrechnung vollständig für Sie übernehmen.