Was kostet Betreuung in Hamburg —
und wer zahlt?
Kurze Antwort: In den meisten Fällen die Pflegekasse. Wir erklären Ihnen genau wie — und übernehmen die komplette Abrechnung für Sie.
3 Budgets — eine Lösung
Die Pflegekasse stellt verschiedene Budgets bereit. Wir helfen Ihnen, alle davon optimal zu nutzen.
Entlastungsbetrag
- Für Pflegegrad 1–5
- Direktabrechnung — wir rechnen ab
- Nicht genutztes Budget übertragbar*
Verhinderungspflege
- Wenn Angehörige verhindert sind
- Urlaub, Krankheit, Arbeit
- Kombinierbar mit §45b
Pflegesachleistungen
- Ab Pflegegrad 2
- Ergänzt den Entlastungsbetrag
- Für intensivere Betreuung
* Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
Anerkannt bei allen gesetzlichen Pflegekassen
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — kein Papierkram, kein Vorschuss, kein Aufwand für Sie.
Direktabrechnung — wir übernehmen alles
Sie zahlen nichts vor, füllen nichts aus und müssen sich um keine Bürokratie kümmern.
Anspruch prüfen
Wir prüfen kostenlos Ihren Pflegegrad und welche Budgets Sie haben.
Antrag stellen
Falls nötig, beantragen wir den Entlastungsbetrag für Sie.
Betreuung startet
Ihre Betreuungskraft kommt — Sie zahlen nichts im Voraus.
Direktabrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Belege, kein Aufwand.
Wer bezahlt die Betreuung — und wie viel bleibt für Sie übrig?
Das Video zeigt, wofür der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 gedacht ist und warum viele Familien am Ende keinen Eigenanteil zahlen.
Transkript des Videos lesen
00:00Viele denken, wenn der Pflegedienst kommt, ist alles geregelt. Doch nach zwanzig Minuten fährt sein Auto wieder vom Hof. Und dann beginnt der eigentliche Alltag.
00:09Der Kühlschrank ist leer, der Arzttermin steht an, die Post bleibt liegen. Und genau hier stehen viele Angehörige allein da.
00:18Termine, Einkäufe, Haushalt — neben Beruf und eigener Familie. Eine Kundin sagte uns: „Eigentlich bin ich rund um die Uhr auf Abruf."
00:28Der Pflegedienst gibt Medikamente, hilft beim Waschen, wechselt Verbände. Wichtige Arbeit, für die es Pflegefachkräfte braucht. Aber nach zwanzig Minuten ist er wieder weg.
00:40Wir sind kein Pflegedienst — und wollen auch keiner sein. Wir begleiten zum Arzt, gehen einkaufen, kochen gemeinsam, gehen spazieren oder trinken einfach einen Kaffee zusammen.
00:51Und wir bleiben nicht Minuten, sondern Stunden. Immer dieselbe vertraute Person, meist zweimal in der Woche. So entsteht Vertrauen — und eine echte Beziehung.
01:01Wir sind kein Ersatz für den Pflegedienst, sondern seine Ergänzung. Der Pflegedienst kümmert sich um den Körper. Wir kümmern uns um das Leben.
01:09Geht es um Waschen, Medikamente oder Verbände? Dann Pflegedienst. Geht es um Einkauf, Haushalt, Arztwege und Gesellschaft? Dann Betreuungsdienst.
01:20Und bezahlt wird das oft von der Pflegekasse — über den Entlastungsbetrag, schon ab Pflegegrad 1. Für viele Familien ohne Eigenanteil.
01:29Sie müssen das nicht mehr allein organisieren. Noch kein Pflegegrad? Wir stellen den Antrag mit Ihnen, sind bei der Begutachtung dabei — und schreiben notfalls den Widerspruch.
01:40Wir kommen kostenlos zu Ihnen nach Hause und nehmen uns Zeit für Sie und Ihren Angehörigen. Gemeinsam schauen wir uns Ihre persönliche Situation an, beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen verständlich, welche Unterstützung Ihnen zusteht und wie wir Ihren Alltag spürbar entlasten können.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch
Unser interaktiver Assistent ermittelt Ihren voraussichtlichen Pflegegrad und zeigt, welche Budgets Ihnen zustehen.
Ihr persönlicher Anspruchs-Check
Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten
Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.
Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018
* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.
Alles zur Finanzierung
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Muss ich den Entlastungsbetrag selbst beantragen?
Muss ich für die Betreuung etwas zuzahlen?
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Welche Pflegekassen rechnen Sie direkt ab?
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?
Jetzt kostenlos Anspruch prüfen lassen
In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Budgets Ihnen zustehen — und wie wir die Abrechnung vollständig für Sie übernehmen.


