Was kostet Betreuung in Hamburg —
und wer zahlt?
Kurze Antwort: In den meisten Fällen die Pflegekasse. Wir erklären Ihnen genau wie — und übernehmen die komplette Abrechnung für Sie.
3 Budgets — eine Lösung
Die Pflegekasse stellt verschiedene Budgets bereit. Wir helfen Ihnen, alle davon optimal zu nutzen.
Entlastungsbetrag
- Für Pflegegrad 1–5
- Direktabrechnung — wir rechnen ab
- Nicht genutztes Budget übertragbar*
Verhinderungspflege
- Wenn Angehörige verhindert sind
- Urlaub, Krankheit, Arbeit
- Kombinierbar mit §45b
Pflegesachleistungen
- Ab Pflegegrad 2
- Ergänzt den Entlastungsbetrag
- Für intensivere Betreuung
* Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
Anerkannt bei allen gesetzlichen Pflegekassen
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — kein Papierkram, kein Vorschuss, kein Aufwand für Sie.
Direktabrechnung — wir übernehmen alles
Sie zahlen nichts vor, füllen nichts aus und müssen sich um keine Bürokratie kümmern.
Anspruch prüfen
Wir prüfen kostenlos Ihren Pflegegrad und welche Budgets Sie haben.
Antrag stellen
Falls nötig, beantragen wir den Entlastungsbetrag für Sie.
Betreuung startet
Ihre Betreuungskraft kommt — Sie zahlen nichts im Voraus.
Direktabrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Belege, kein Aufwand.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch
Unser interaktiver Assistent ermittelt Ihren voraussichtlichen Pflegegrad und zeigt, welche Budgets Ihnen zustehen.
Ihr persönlicher Anspruchs-Check
Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten
Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.
Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018
* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.
Alles zur Finanzierung
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Muss ich den Entlastungsbetrag selbst beantragen?
Muss ich für die Betreuung etwas zuzahlen?
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Welche Pflegekassen rechnen Sie direkt ab?
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?
Jetzt kostenlos Anspruch prüfen lassen
In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Budgets Ihnen zustehen — und wie wir die Abrechnung vollständig für Sie übernehmen.


