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Pflegegrad Beratung & Antragshilfe in Hamburg
Hausbesuche in ganz Hamburg & Umgebung

Pflegegrad Beratung & Antragshilfe in Hamburg

Wir kämpfen durch den Bürokratie-Dschungel, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Beratungstermin vereinbaren

Das deutsche Pflegesystem ist komplex. Anträge, Formulare, Fristen, MDK-Begutachtungen – viele Angehörige fühlen sich überfordert und allein gelassen. Die Folge: Vielen Menschen entgehen Leistungen im Wert von mehreren tausend Euro pro Jahr, die ihnen eigentlich zustehen würden.

Hier kommen wir ins Spiel. Wir sind Ihre Experten für Pflegegrade und Pflegeleistungen in Hamburg. Wir helfen Ihnen nicht nur beim Ausfüllen von Formularen, sondern bereiten Sie gezielt auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK) vor. Wir wissen genau, worauf die Gutachter achten und wie der Pflegebedarf korrekt dokumentiert wird.

Haben Sie bereits einen Pflegegrad? Dann führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durch, damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.

Das leisten wir für Sie:

Hilfe bei Erstantrag & Höherstufung
Vorbereitung auf den MDK-Gutachter
Unterstützung bei Widerspruchsverfahren
Durchführung Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Optimierung der Pflegeleistungen
Wohnraum-Beratung für Zuschüsse

Zur Abgrenzung: Wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei komplexen juristischen Streitfragen empfehlen wir spezialisierte Anwälte. Unsere Stärke liegt in der fachlichen Pflegeberatung und der korrekten Darstellung Ihres Hilfebedarfs gegenüber den Kassen.

Anerkannt bei allen gesetzlichen Pflegekassen · Direktabrechnung inklusive
AOK
TK
BARMER
DAK
KKH
HEK
BKK Mobil Oil
BKK Securvita
BKK RV

Der Weg zu Ihrem Recht

1

Status Quo Analyse

Wir analysieren Ihre aktuelle Situation. Welcher Pflegegrad ist realistisch? Welche Unterlagen fehlen?

2

Vorbereitung

Wir gehen gemeinsam das Pflegetagebuch durch und simulieren die Begutachtungssituation. Sicherheit gibt Ruhe.

3

Begleitung

Auf Wunsch sind wir beim Termin mit dem MDK-Gutachter persönlich anwesend und unterstützen Sie.

4

Ansprüche sichern

Nach dem Bescheid prüfen wir diesen und helfen Ihnen, die Leistungen (Geld, Sachmittel, Betreuung) sofort abzurufen.

💡 Flexibilität: Unsere Beratung kann bei Ihnen zu Hause oder telefonisch stattfinden. Wir richten uns nach Ihrem Terminkalender.

Kein Geld verschenken

Lassen Sie uns prüfen, was Ihnen zusteht. Nutzen Sie unser kostenloses telefonisches Erstgespräch für eine erste Einschätzung.

Kostenlos & anonym

Ihr persönlicher Anspruchs-Check

Frage 1 von 6— ca. 2 Minuten

Modul 1 · Mobilität

Wie bewegt sich die Person im Alltag fort?

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung.

Zugelassener Betreuungsdienst · Zertifiziert §45b SGB XI · Hamburg seit 2018

* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.

Unser Einsatzgebiet

Vor Ort in Hamburg – Nicht im Callcenter

Eine gute Pflegeberatung muss die häusliche Situation sehen. Ist das Bad barrierefrei? Sind Stolperfallen im Flur? Deshalb kommen wir zu Ihnen.

Wir kennen die Hamburger Behörden, die lokalen Pflegestützpunkte in Wandsbek, Nord oder Altona und die spezifischen Ansprechpartner der Kassen hier vor Ort.

Alle Hamburger StadtteileNorderstedtAhrensburgPinneberg

Wer trägt die Kosten?

Die gesetzlich verpflichtenden Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI (für Pflegegeldempfänger) sind für Sie komplett kostenlos – die Pflegekasse zahlt uns direkt.

Für umfangreiche Antragsberatungen oder Widerspruchsverfahren erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot. Oft rentiert sich diese Investition schon mit der ersten Zahlung des Pflegegeldes. Fragen Sie uns einfach – das Ersttelefonat zur Einschätzung ist immer gratis.

  • Beratungseinsätze § 37.3: Kostenlos (Kassenleistung)
  • Antragshilfe: Faires Pauschalhonorar / Erfolgsorientiert
  • Wohnumfeldverbesserung: Wir beantragen bis zu 4.000€ Zuschuss
"

Ohne die Vorbereitung hätten wir nie Pflegegrad 3 bekommen. Der Gutachter war streng, aber wir wussten genau, was wichtig ist. Danke!

Thomas B.
Sohn eines Klienten aus Langenhorn

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man für einen Pflegegrad?
Das hängt vom Pflegegrad ab (Stand 2026): Pflegegrad 2 = 347 € Pflegegeld + 131 € Entlastung. Pflegegrad 3 = 599 € + 131 €. Pflegegrad 4 = 800 € + 131 €. Pflegegrad 5 = 990 € + 131 €. Zusätzlich gibt es bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel.
Was darf man beim MDK nicht sagen?
Vermeiden Sie es, sich 'zu gut' darzustellen. Viele Senioren reißen sich beim Besuch zusammen und spielen Probleme herunter ('Das geht schon noch'). Seien Sie ehrlich: Beschreiben Sie den schlimmsten Tag, nicht den besten. Sagen Sie nicht 'Ich koche selbst', wenn Sie nur eine Dose aufwärmen.
Welchen Pflegegrad bekommt man bei Demenz?
Demenz allein legt keinen fixen Grad fest, aber sie führt oft direkt zu Pflegegrad 2 oder höher, da die 'kognitiven Fähigkeiten' (Modul 2) stark gewichtet werden. Oft wird der Hilfebedarf bei Demenz körperlich unterschätzt, aber mental ist er enorm – das zählt!
Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 1 bis 5?
Achtung: 'Pflegestufen' gibt es nicht mehr, das heißt jetzt 'Pflegegrad'. Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld (347 €) und Sachleistungen (796 € für Pflegedienst).
Was kostet ein Widerspruch?
Ein erster Widerspruch ist kostenlos und formlos möglich. Wenn wir Sie dabei professionell unterstützen und Gutachten schreiben sollen, erstellen wir ein faires Angebot. Wir prüfen erst kostenlos die Erfolgschancen, bevor Kosten entstehen.