Ihr Kind hat einen Förderbedarf, vielleicht eine Autismus-Diagnose, ADHS oder eine körperliche Beeinträchtigung, und die Grundschule startet mit GBS oder GTS. Die erste Frage vieler Eltern in Hamburg: Gilt die Schulbegleitung auch am Nachmittag, oder endet die Unterstützung mit dem Pausenklingeln?
Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen GBS und GTS, zeigt, wie Inklusion am Nachmittag praktisch gehandhabt wird, und wo private Ergänzung für Randzeiten und Ferien sinnvoll sein kann.
GBS und GTS in Hamburg: Zwei Modelle für den Ganztag
GBS steht für Ganztägige Bildung und Betreuung an der Schule. Laut Behörde für Schule und Berufsbildung findet an GBS-Standorten der Unterricht in der Regel von 8 bis 13 Uhr statt; davor und danach übernimmt ein Kooperationspartner, meist ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Betreuung am Nachmittag (siehe Quellenangaben).
GTS, die Ganztagsschule, verantwortet dagegen den ganzen Tag selbst, häufig mit eigenem pädagogischem Personal. An den meisten Hamburger Grundschulen gibt es ein Ganztagsangebot, organisiert entweder als GBS oder als GTS. Welches der beiden Modelle an welcher Schule läuft, entscheidet der jeweilige Standort.
Inklusion am Nachmittag: Gilt die Schulbegleitung auch in der GBS?
Für Familien mit einem Kind mit Förderbedarf ist genau diese Frage entscheidend. Die Schulbegleitung, auch Integrationshelfer oder I-Helfer genannt, deckt nach unserer Erfahrung häufig zunächst die Unterrichtszeit ab. Ob dieselbe Begleitung automatisch auch am Nachmittag in der GBS gilt, ist keine pauschale Frage und sollte für jeden Einzelfall verbindlich geklärt werden.
Da die GBS von einem eigenen Kooperationspartner organisiert wird, kann der Bedarf für den Nachmittag gesondert geprüft werden, unter Umständen über eine andere Zuständigkeit als am Vormittag. Klären Sie das deshalb frühzeitig und verbindlich, am besten schon bei der Anmeldung zur GBS, gemeinsam mit der Schule, dem zuständigen ReBBZ und der Eingliederungshilfe.
Aktuelle Antragswege und Zuständigkeiten bei der Schulbegleitung in Hamburg lesen Sie in unserem Artikel Schulbegleitung Hamburg: Änderungen 2026/27. Unsere Kräfte begleiten Kinder mit Förderbedarf auch am Nachmittag in der GBS, in enger Abstimmung mit Schule und Kostenträger. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Schulbegleitung & Teilhabeassistenz in Hamburg.
Wir sind Betreuungsdienst nach §45b SGB XI mit Erfahrung in Schulbegleitung und Teilhabeassistenz, kein Pflegedienst. Bei medizinischem Bedarf wie Medikamentengabe, Diabetes-Management oder der Versorgung bei Epilepsie arbeiten unsere Kräfte eng mit Ärzten, Pflegediensten und der Schule zusammen, übernehmen diese Aufgaben aber nicht selbst.
Kostenlose Erstberatung – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Persönlich, ohne Druck, kein Callcenter.
kostenlos & unverbindlich · keine Vorkasse · 040 325 990 56
Ferienbetreuung über die GBS: Was Familien wissen sollten
Viele GBS-Standorte bieten zusätzlich eine Ferienbetreuung an. Laut Behörde für Schule und Berufsbildung fallen für die Ferienbetreuung sozial gestaffelte Gebühren an (siehe Quellenangaben); Umfang und Anmeldung erfragen Sie am besten direkt beim Kooperationspartner vor Ort.
Für ein Kind mit Förderbedarf lohnt sich ein früher Blick in den Ferienplan. Manche Standorte bieten inklusive Ferienangebote, andere verweisen auf externe Ferienbetreuungen. Fragen Sie aktiv nach, ob eine bestehende Schulbegleitung oder Assistenz auch in den Ferienzeiten fortgeführt werden kann, bevor die Ferien beginnen.
Private Ergänzung für Randzeiten und besondere Bedarfe
GBS und GTS decken die Kernbetreuungszeit ab, meist bis in den frühen Abend. Für Eltern, die früh zur Arbeit müssen, spät abgeholt werden oder deren Kind an schulfreien Tagen zusätzliche Unterstützung braucht, bleibt oft eine Lücke im Tagesablauf.
Hier setzt unsere flexible Kinderbetreuung an: Eine feste Bezugsperson holt Ihr Kind ab, verbringt Zeit mit ihm oder überbrückt Randzeiten, wenn die GBS bereits geschlossen hat. Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Kinderbetreuung in Hamburg.
Auch der Weg zwischen Schule, GBS und Therapieterminen kann zur Hürde werden, etwa wenn ein Kind mit Förderbedarf nicht allein Bus oder Bahn fahren kann. Unser Kinderfahrdienst begleitet Ihr Kind zwischen Zuhause, Schule und Therapie, als Ergänzung zum Ganztagsangebot, nicht als Ersatz dafür.
Wer den Übergang von der Kita in die Grundschule vorbereitet, findet ergänzende Informationen in unserem Artikel Kita-Assistenz und Eingliederungshilfe. Wie sich private Ergänzungsleistungen und Eingliederungshilfe finanziell zueinander verhalten, besprechen wir gern persönlich; eine erste Orientierung bietet unsere Übersicht zu Kosten & Finanzierung.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Betreuungsmodell klären: Fragen Sie an der Schule nach, ob GBS oder GTS läuft und wer der Kooperationspartner ist.
- Nachmittagsbedarf anmelden: Klären Sie mit ReBBZ und Eingliederungshilfe, ob und wie eine bestehende Schulbegleitung in der GBS weiterläuft.
- Ferienregelung erfragen: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem Ferienangebot des Standorts und dessen Inklusionsumfang.
- Lücken identifizieren: Prüfen Sie, ob Randzeiten, Fahrwege oder schulfreie Tage zusätzliche Unterstützung brauchen.
- Private Ergänzung organisieren: Lernen Sie eine feste Bezugsperson kennen, bevor der Bedarf akut wird.
Muss ich für die GBS eine eigene Schulbegleitung beantragen?
Das hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Kostenträger ab. Da die GBS oft von einem eigenen Kooperationspartner organisiert wird, kann der Bedarf für den Nachmittag gesondert geprüft werden müssen. Klären Sie das frühzeitig mit Schule, ReBBZ und Eingliederungshilfe, wir unterstützen Sie gern bei der Orientierung.
Ist die Ferienbetreuung der GBS für mein Kind mit Förderbedarf automatisch inklusiv?
Nicht automatisch. Umfang und Inklusionsangebot der Ferienbetreuung unterscheiden sich je nach Standort. Fragen Sie beim Träger vor Ort nach, ob und wie eine bestehende Begleitung auch in den Ferien fortgeführt werden kann.
Was kostet die GBS in Hamburg?
Die Kosten hängen vom Betreuungsumfang und vom jeweiligen Angebot ab. Verlässliche und aktuelle Angaben dazu erhalten Sie direkt von der Schulbehörde oder dem GBS-Träger an der Schule Ihres Kindes.
Kann eine Betreuungskraft von Ihnen Medikamente geben oder mit Diabetes oder Epilepsie umgehen?
Nein. Wir sind Betreuungsdienst, kein Pflegedienst, und übernehmen keine medizinischen Aufgaben wie Medikamentengabe oder Diabetes-Management. Dafür sind Arzt, Pflegedienst oder das schulische Betreuungspersonal die richtige Anlaufstelle. Unsere Kräfte begleiten und betreuen Ihr Kind im Alltag, in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachstellen.
Wenn Sie unsicher sind, wie GBS, Schulbegleitung und Ferienbetreuung für Ihr Kind zusammenspielen, sprechen Sie uns an. Wir hören zu, ordnen die Zuständigkeiten und stellen Ihnen bei Bedarf eine passende Bezugsperson für die Randzeiten vor.
040 325 990 56 – kostenlos und unverbindlich, kein Callcenter, Rückruf vom Inhaber persönlich.
Kostenlose Erstberatung – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Persönlich, ohne Druck, kein Callcenter.
kostenlos & unverbindlich · keine Vorkasse · 040 325 990 56
Quellenangaben:
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, GBS: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/themen/ganztag/gbs-141554
- Landeselternausschuss Hamburg, GBS-FAQ: https://www.lea-hamburg.de/infos-gbs/gbs-faq.html
- Hamburg.de, Schulbegleitung: https://www.hamburg.de/schulbegleitung/