Pflegegrad 2 bewilligt — und dann? Viele Familien erhalten den Bescheid, wissen aber nicht, welche Leistungen damit konkret verbunden sind und wie sie diese tatsächlich in Anspruch nehmen können. Was die meisten nicht wissen: Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 449 € monatlich für Alltagsbegleitung zu — ohne einen Euro selbst zu zahlen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen Sie haben, was der Umwandlungsanspruch ist, und wie Familien in Hamburg die Betreuung konkret organisieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✔ 131 € / Monat Entlastungsbetrag §45b SGB XI — gilt ab Pflegegrad 1, wird oft nicht abgerufen
- ✔ Bis zu 318,40 € / Monat zusätzlich über Umwandlungsanspruch §45a SGB XI — wenn kein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege übernimmt
- ✔ Zusammen bis zu 449,40 € / Monat für Alltagsbegleitung bei anerkannten Diensten
- ✔ Direktabrechnung möglich: Die Agentur für Betreuungsdienste rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
- ✔ Verhinderungspflege: 3.539 € / Jahr (gemeinsamer Topf KZP + VHP, ab 01.07.2025)
Was Ihnen mit Pflegegrad 2 monatlich zusteht — die vollständige Übersicht
Der Pflegegrad 2 ist der erste vollwertige Pflegegrad. Wer noch nicht weiß, wie der Antrag läuft oder was beim Gutachtertermin wichtig ist, findet auf unserer Seite zur Pflegegradberatung Hamburg alle Schritte erklärt.
Er entspricht einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" — das kann durch Alter, chronische Erkrankung, einen Sturz oder eine Diagnose wie Demenz oder Parkinson entstehen. Die Leistungen, die damit verbunden sind, richten sich danach, welche Art von Unterstützung Sie in Anspruch nehmen.
| Leistung | Betrag / Monat | Wofür nutzbar |
|---|---|---|
| Pflegegeld §37 SGB XI | 347 € | Frei verwendbar, wenn Angehörige pflegen (kein Pflegedienst) |
| Pflegesachleistung §36 SGB XI | 796 € | Ambulanter Pflegedienst für Grund- und Behandlungspflege |
| Entlastungsbetrag §45b SGB XI | 131 € | Alltagsbegleitung, Betreuung, Haushaltshilfe bei anerkannten Diensten |
| Umwandlungsanspruch §45a SGB XI | bis 318,40 € | Alltagsbegleitung bei nach Landesrecht anerkannten Diensten (40 % von §36-Budget) |
| Verhinderungspflege §42a SGB XI | 3.539 € / Jahr | Wenn Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit) — ab 01.07.2025 gemeinsamer Topf |
| Tages- und Nachtpflege §41 SGB XI | 721 € | Teilstationäre Einrichtungen tagsüber oder nachts |
| Pflegehilfsmittel §40 SGB XI | bis 42 € | Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Desinfektionsmittel) — kein Betreuungsbudget |
Stand: 01.01.2025 nach PUEG. §45a-Beträge gelten, sofern das §36-Sachleistungsbudget nicht bereits durch einen Pflegedienst ausgeschöpft ist. Das Pflegegeld reduziert sich anteilig bei Nutzung von Sachleistungen (Kombinationsleistung §38 SGB XI). Dieser Artikel dient der allgemeinen Information; die persönliche Situation sollte mit der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt besprochen werden.
Der Umwandlungsanspruch — die Leistung die die meisten Familien nicht kennen
Wenn Sie von Pflegegrad 2 reden, denken die meisten an das Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag. Aber es gibt eine dritte Leistung, die deutlich mehr Spielraum schafft und von der wir täglich erleben, dass Familien nichts davon wissen: den Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI.
Er funktioniert so: Wer keinen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege nutzt, darf bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets für Alltagsbegleitung bei einem nach Landesrecht anerkannten Dienst einsetzen. Bei Pflegegrad 2 bedeutet das: 40 Prozent von 796 Euro — also bis zu 318,40 Euro monatlich.
Zusammen mit dem §45b-Entlastungsbetrag (131 Euro) ergibt das bis zu 449,40 Euro monatlich — ausschließlich für Alltagsbegleitung und Betreuung durch unser Team, direkt abgerechnet mit Ihrer Pflegekasse.
| Pflegegrad | §45b Entlastung | §45a Umwandlung (40%) | Monatlich gesamt |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | — (kein §36-Anspruch) | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis 318,40 € | bis 449,40 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis 598,80 € | bis 729,80 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis 743,60 € | bis 874,60 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis 919,60 € | bis 1.050,60 € |
§45a-Beträge: 40 % des §36-Sachleistungsbudgets, gilt nur bei nach Landesrecht anerkannten Betreuungsdiensten und sofern das §36-Budget nicht durch einen Pflegedienst genutzt wird. Stand 01.01.2025 nach PUEG.
Wichtig: Voraussetzung für den Umwandlungsanspruch
Der Umwandlungsanspruch gilt nur bei nach Landesrecht anerkannten Betreuungsdiensten (§45a Abs. 3 SGB XI). Die Agentur für Betreuungsdienste Hamburg ist als solcher Dienst anerkannt. Das bedeutet: Sie können den vollen Betrag über uns abrufen — kein Antrag, keine Vorleistung, direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Wie die Direktabrechnung in Hamburg funktioniert — ein konkretes Beispiel
Marianne K. (Name zum Schutz unserer Klienten geändert) aus Hamburg-Barmbek hat Pflegegrad 2. Ihre Tochter lebt in Eimsbüttel und arbeitet Vollzeit. Einen ambulanten Pflegedienst hat die Familie nicht — Marianne kommt mit dem Alltag noch weitgehend zurecht, aber Einkaufen, Arzttermine und Gesellschaft fehlen.
Das Budget das zur Verfügung steht: 131 Euro (§45b) plus bis zu 318 Euro aus dem Umwandlungsanspruch — zusammen knapp 450 Euro. Davon bezahlt die Tochter keinen Cent. Die Agentur für Betreuungsdienste rechnet direkt mit der AOK Hamburg ab, Marianne unterzeichnet einmalig eine Abtretungserklärung. Seit drei Monaten kommt zweimal wöchentlich eine Alltagsbegleiterin aus unserem Team — Einkäufe, Spaziergänge an der Alster, Arztbegleitung in Barmbek-Nord. Die Tochter muss sich um die Abrechnung nicht mehr kümmern.
„Ich wusste nicht, dass meine Mutter so viel Unterstützung bekommt, ohne dass wir zahlen müssen. Ich dachte immer, der Entlastungsbetrag reicht für ein paar Stunden — dass da noch der Umwandlungsanspruch dazukommt, hat uns wirklich geholfen."
— Tochter einer Klientin, Pflegegrad 2, Hamburg-Barmbek (Name zum Schutz geändert)
Was Sie konkret tun müssen — Schritt für Schritt
Wenn Sie den Bescheid über Pflegegrad 2 erhalten haben und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse organisieren möchten, sind es vier Schritte:
- Beratungsgespräch anfragen. Rufen Sie uns an — 040 325 990 56 — oder schreiben Sie uns. Wir prüfen in 15 Minuten, welche Leistungen für Ihren konkreten Fall gelten und welche Kombination sinnvoll ist.
- Abtretungserklärung unterzeichnen. Sie erteilen uns die Vollmacht, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Das ist eine einfache, einmalige Erklärung — kein Antrag, kein Formularstapel.
- Alltagsbegleiterin aus unserem Team kennenlernen. Wir schicken Ihnen eine passende Person aus unserem festangestellten Team — in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Erstgespräch. Kein Matching über eine Plattform, keine Fremden aus dem Internet.
- Fertig. Die Abrechnung läuft über uns, direkt mit Ihrer Pflegekasse. TK, BARMER, AOK Rheinland/Hamburg, DAK, HEK — alle gesetzlichen Pflegekassen sind dabei.
Kostenlose Erstberatung anfragen
15 Minuten, kein Druck, kein Antrag. Wir klären, ob und wie viel die Pflegekasse für Sie übernimmt.
040 325 990 56 — Jetzt anrufenOder schreiben Sie uns: info@agentur-betreuung.de · Werktags 8–18 Uhr
Pflegegrad 2 und Pflegestufe 2 — der häufigste Irrtum
Viele Menschen suchen nach „was steht mir bei Pflegestufe 2 zu" — aber Pflegestufen und Pflegegrade sind zwei verschiedene Systeme. Die alten Pflegestufen (1, 2, 3) galten bis Ende 2016 und berechneten Pflegebedarf in Minutenwerten. Seit 2017 gilt das neue System mit Pflegegraden 1 bis 5, das Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen misst.
Wer früher Pflegestufe 2 hatte, wurde 2017 automatisch übergeleitet — aber nicht in Pflegegrad 2. Die Umrechnung war: Pflegestufe 2 ohne Demenz wurde zu Pflegegrad 3, mit Demenz zu Pflegegrad 4. Das heißt: Wenn Sie jetzt Pflegegrad 2 haben, wurde dieser nach dem neuen Verfahren festgestellt — und die Leistungen gelten wie in diesem Artikel beschrieben.
Was die Pflegekasse nicht automatisch zahlt — und was Sie aktiv beantragen müssen
Wichtig zu wissen: Der §45b-Entlastungsbetrag und der §45a-Umwandlungsanspruch werden nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen aktiv genutzt werden — und das geht nur über einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter. Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an den Dienst, nachdem die Leistungen erbracht wurden. Das Geld kommt nicht auf Ihr Konto.
Was viele Familien versäumen: Nicht abgerufene §45b-Beträge können bis zu zwölf Monate angespart werden. Wer drei Monate nichts genutzt hat, hat also 393 Euro (3 × 131 €) stehen — und kann damit gebündelt starten. Alles über den Entlastungsbetrag und wie man ihn beantragt erklärt unser Ratgeber Entlastungsbetrag beantragen Hamburg. Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, hilft der Ratgeber Verhinderungspflege Hamburg weiter.
Einschränkung: Wir sind kein Pflegedienst
Die Agentur für Betreuungsdienste Hamburg ist ein nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst — kein ambulanter Pflegedienst im medizinischen Sinne. Für medizinische Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen) benötigen Sie einen zugelassenen Pflegedienst nach §36 SGB XI. Wir begleiten, betreuen und unterstützen im Alltag — das ist unser Kernauftrag.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2 in Hamburg
Was steht mir mit Pflegegrad 2 monatlich zu?
Mindestens 131 Euro Entlastungsbetrag (§45b SGB XI). Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege nutzen, kommen bis zu 318,40 Euro aus dem Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI) hinzu — macht zusammen bis zu 449,40 Euro monatlich für Alltagsbegleitung. Zusätzlich stehen Ihnen 347 Euro Pflegegeld zu, wenn Angehörige pflegen und kein Pflegedienst beauftragt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2?
Grundlegend verschiedene Systeme. Pflegestufen galten bis Ende 2016 und maßen Hilfebedarf in Minuten. Pflegegrade gelten seit 2017 und messen Selbstständigkeit. Wer früher Pflegestufe 2 hatte, wurde meist in Pflegegrad 3 oder 4 übergeleitet — nicht in Pflegegrad 2.
Kann ich mit Pflegegrad 2 eine Alltagsbegleiterin bekommen, ohne selbst zu zahlen?
Ja. Die Agentur für Betreuungsdienste Hamburg rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — über §45b (131 Euro) und bei Bedarf zusätzlich über den Umwandlungsanspruch §45a (bis zu 318,40 Euro). Sie unterzeichnen einmalig eine Abtretungserklärung, das war es. Kein Antrag, keine Vorleistung, keine Abrechnung von Ihrer Seite.
Was ist der Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 2?
Der Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI erlaubt es, bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets für Betreuungsleistungen bei anerkannten Diensten einzusetzen. Bei Pflegegrad 2: bis zu 318,40 Euro monatlich (40 % von 796 Euro). Voraussetzung: Der Betreuungsdienst muss nach Landesrecht anerkannt sein — was für die Agentur für Betreuungsdienste Hamburg zutrifft.
Kann ich Pflegegeld und Alltagsbegleitung gleichzeitig nutzen?
Ja, mit einer Einschränkung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren (§38 SGB XI, Kombinationsleistung). Wenn Sie 40 % der Sachleistung über den Umwandlungsanspruch nutzen, behalten Sie 60 % des Pflegegelds — das wären rund 208 von 347 Euro. Der §45b-Entlastungsbetrag kürzt das Pflegegeld nicht.
Was ist Verhinderungspflege und gilt das bei Pflegegrad 2?
Ja. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro pro Jahr — die frühere Trennung in zwei separate Töpfe ist aufgehoben, ebenso die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten. Das Budget steht ab dem ersten Tag des anerkannten Pflegegrades zur Verfügung.
In welchen Hamburger Stadtteilen betreut die Agentur für Betreuungsdienste?
In allen sieben Hamburger Bezirken — von Altona, Eimsbüttel und Barmbek-Nord bis Wandsbek, Bergedorf, Harburg und Norderstedt. Rufen Sie uns an: 040 325 990 56.
Yves Towae
Inhaber, Agentur für Betreuungsdienste Hamburg
Yves Towae berät Hamburger Familien bei der Organisation von Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung. Sein Schwerpunkt liegt auf der konkreten Nutzung von Pflegekassenleistungen — insbesondere §45b und §45a SGB XI — damit Familien nicht aus eigener Tasche zahlen, wenn die Pflegekasse einspringen kann.
Quellen & Rechtlicher Hinweis
- §37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- §36 SGB XI — Pflegesachleistungen, Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- §38 SGB XI — Kombinationsleistung, Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- §42a SGB XI — Verhinderungspflege / gemeinsamer Jahresbetrag (ab 01.07.2025), Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- §45a SGB XI — Umwandlungsanspruch (Betreuungs- und Entlastungsleistungen), Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- §45b SGB XI — Entlastungsbetrag, Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- GKV-Spitzenverband — Richtlinie nach §45a Abs. 3 SGB XI (Stand: 14.11.2023)
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegestärkungsgesetze I–III & PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, 2023)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Leistungsansprüche hängen von den persönlichen Umständen und der aktuellen Pflegekassen-Entscheidung ab.