27 Punkte – so viel braucht es für Pflegegrad 2, und damit für Pflegegeld, Pflegesachleistung und Verhinderungspflege. Wer bei 26 Punkten landet, bekommt nichts davon. Kaum eine andere Zahl in der Pflegeversicherung entscheidet über so viel Geld, und kaum eine ist so schlecht erklärt: Die Pflegekasse schickt einen Bescheid mit dem Pflegegrad, das Gutachten mit den Punkten muss man sich oft erst anfordern. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Pflegegrad-Punkte-Tabelle, erklärt, wie der Medizinische Dienst (MD) die Punkte in sechs Modulen vergibt, rechnet zwei typische Fälle durch – und sagt, was Sie tun können, wenn Sie knapp unter einer Grenze liegen.
- 📊 Pflegegrad 1 ab 12,5 · Pflegegrad 2 ab 27 · Pflegegrad 3 ab 47,5 · Pflegegrad 4 ab 70 · Pflegegrad 5 ab 90 Punkten
- ⚖️ Sechs Module, unterschiedlich gewichtet – die Selbstversorgung allein zählt 40 Prozent
- 🚫 Haushalt und Einkaufen (Module 7 und 8) bringen keine Punkte
- 🔍 Das Gutachten mit den Punkten je Modul können Sie bei der Pflegekasse kostenlos anfordern
- ✍️ Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich – bei knappen Ergebnissen oft erfolgreich
Quelle: § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2, Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes | Stand: Oktober 2026
Die Pflegegrad-Punkte-Tabelle: Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad gilt
Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das seit 2017 gilt. Der Gutachter ermittelt eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 – je höher, desto stärker ist die Selbständigkeit beeinträchtigt. Die Grenzen sind gesetzlich festgelegt (§ 15 Abs. 3 SGB XI):
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Wichtigste Geldleistungen 2026 |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering | Entlastungsbetrag 131 €/Monat, kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich | Pflegegeld 347 € · Sachleistung 796 € · Verhinderungspflege 3.539 €/Jahr |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer | Pflegegeld 599 € · Sachleistung 1.497 € · Verhinderungspflege 3.539 €/Jahr |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst | Pflegegeld 800 € · Sachleistung 1.859 € · Verhinderungspflege 3.539 €/Jahr |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen | Pflegegeld 990 € · Sachleistung 2.299 € · Verhinderungspflege 3.539 €/Jahr |
Quelle: § 15 SGB XI, §§ 36, 37, 39, 42a, 45b SGB XI | Stand: 2026 | Unter 12,5 Punkten: kein Pflegegrad. Alle Leistungen je Pflegegrad: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3
Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens: Die Sprünge sind ungleich groß – von Pflegegrad 1 zu 2 sind es 14,5 Punkte, von 2 zu 3 dann 20,5. Zweitens: Der größte finanzielle Sprung liegt ganz unten. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, Pflegegrad 2 bereits 347 € im Monat plus Verhinderungspflege – ein einziger Punkt kann also mehr als 7.000 € im Jahr ausmachen. Genau deshalb lohnt sich der Blick darauf, wie die Punkte zustande kommen.
So entstehen die Punkte: sechs Module, unterschiedlich gewichtet
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten: Medicproof) bewertet nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit im Alltag. Dafür geht er sechs Lebensbereiche durch und vergibt für jede Einzelfrage Punkte – meist von 0 („selbständig") bis 3 („unselbständig"). Entscheidend ist die anschließende Gewichtung:
| Modul | Was bewertet wird | Gewicht | Max. gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett | 10 % | 10 |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, Gespräche führen, Risiken erkennen | 15 % – nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt | 15 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Abwehr von Pflege, Ängste, Antriebslosigkeit, Aggression, Weglauftendenz | 15 % – gemeinsam mit Modul 2, es zählt der höhere Wert | 15 |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang, Umgang mit Inkontinenz | 40 % | 40 |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Stoma- oder Katheterversorgung, Arzt- und Therapiebesuche, Diät | 20 % | 20 |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte | Tagesablauf planen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, Zukunft planen | 15 % | 15 |
| 7 Außerhäusliche Aktivitäten · 8 Haushaltsführung | werden erhoben, dienen aber nur der Pflegeplanung | 0 % | – |
Quelle: Anlage 1 zu § 15 SGB XI | Summe der Maximalwerte: 100 Punkte
Die Konsequenz aus der Gewichtung: Wer bei Körperpflege, Anziehen, Essen und Toilettengang Hilfe braucht, sammelt am schnellsten Punkte. Wer dagegen „nur" nicht mehr einkaufen, kochen oder den Haushalt führen kann, bleibt oft unter 12,5 Punkten – obwohl der Hilfebedarf im Alltag real ist. Für diese Lücke gibt es andere Wege, etwa die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1.
Umrechnung je Modul: Von den Einzelpunkten zu den gewichteten Punkten
Hier liegt der Teil, den fast niemand kennt – und der erklärt, warum zwei zusätzliche Einzelpunkte in einem Modul manchmal nichts bewirken und manchmal einen ganzen Pflegegrad. Die Einzelpunkte eines Moduls werden nicht linear, sondern in Stufen in gewichtete Punkte übersetzt (Anlage 2 zu § 15 SGB XI):
| Modul | Stufe 0 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 0–1 → 0 | 2–3 → 2,5 | 4–5 → 5 | 6–9 → 7,5 | 10–15 → 10 |
| 2 Kognition | 0–1 → 0 | 2–5 → 3,75 | 6–10 → 7,5 | 11–16 → 11,25 | 17–33 → 15 |
| 3 Verhalten | 0 → 0 | 1–2 → 3,75 | 3–4 → 7,5 | 5–6 → 11,25 | 7–65 → 15 |
| 4 Selbstversorgung | 0–2 → 0 | 3–7 → 10 | 8–18 → 20 | 19–36 → 30 | 37–54 → 40 |
| 5 Krankheitsbedingte Anforderungen | 0 → 0 | 1 → 5 | 2–3 → 10 | 4–5 → 15 | 6–15 → 20 |
| 6 Alltagsgestaltung | 0 → 0 | 1–3 → 3,75 | 4–6 → 7,5 | 7–11 → 11,25 | 12–18 → 15 |
Lesart: Einzelpunkte im Modul → gewichtete Punkte für die Gesamtsumme | Quelle: Anlage 2 zu § 15 SGB XI
Ein Beispiel für die Wirkung der Stufen: In der Selbstversorgung bringen 7 Einzelpunkte 10 gewichtete Punkte – 8 Einzelpunkte dagegen 20. Ein einziger Einzelpunkt mehr (etwa, weil das Duschen nicht mehr allein, sondern nur mit Hilfe geht) verdoppelt hier den Beitrag des wichtigsten Moduls. Wer sein Gutachten liest, sollte deshalb genau an diesen Stufengrenzen hinschauen.
Zwei Rechenbeispiele aus dem Beratungsalltag
Beispiel 1: Frau M., 79, nach Hüftoperation – Pflegegrad 2
Frau M. geht mit Rollator, braucht Hilfe beim Treppensteigen und beim Aufstehen vom Stuhl (Mobilität: 4 Einzelpunkte). Sie vergisst gelegentlich Termine, ist aber orientiert (Kognition: 3 Einzelpunkte, keine Verhaltensauffälligkeiten). Beim Duschen, Anziehen der Strümpfe und Richten der Kleidung braucht sie Unterstützung (Selbstversorgung: 9 Einzelpunkte). Die Tochter richtet die Medikamente und begleitet zur Physiotherapie (krankheitsbedingte Anforderungen: 2 Einzelpunkte). Den Tag gestaltet sie weitgehend selbst, braucht aber Anstoß für Kontakte (Alltagsgestaltung: 2 Einzelpunkte).
Gesamt: 42,5 Punkte → Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5). Fünf Punkte fehlen zu Pflegegrad 3 – verschlechtert sich die Selbstversorgung auf 19 Einzelpunkte, wären es 52,5 Punkte und damit Pflegegrad 3.
Beispiel 2: Herr K., 82, Demenz – Pflegegrad 3
Herr K. läuft noch sicher, braucht nur beim Treppensteigen eine Hand (Mobilität: 3). Er erkennt Angehörige, findet sich aber außerhalb der Wohnung nicht mehr zurecht, kann keine Entscheidungen zum Tagesablauf treffen und Gefahren nicht einschätzen (Kognition: 14). Nachts ist er unruhig und wehrt morgens die Körperpflege ab (Verhalten: 5). Waschen, Anziehen und Toilettengang gehen nur mit Anleitung oder Übernahme (Selbstversorgung: 20). Medikamente müssen gerichtet und gereicht werden (krankheitsbedingt: 1). Ohne Struktur von außen sitzt er apathisch, Kontakte pflegt er nicht mehr selbst (Alltagsgestaltung: 8).
Gesamt: 60 Punkte → Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70). Typisch für Demenz: Die körperliche Mobilität bringt kaum Punkte, Kognition, Verhalten und die daraus folgende Hilfe bei der Selbstversorgung dafür umso mehr. Wie die Begutachtung bei Demenz gelingt, lesen Sie in Pflegegrad bei Demenz.
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Besonderheiten: Kinder, Demenz und die besondere Bedarfskonstellation
- Kinder: Die Punktegrenzen gelten unverändert, der Maßstab ist aber der Vergleich mit einem gleichaltrigen, gesund entwickelten Kind. Bis zum 18. Lebensmonat wird pauschal ein Pflegegrad höher eingestuft, als die Punkte ergeben. Alles Weitere: Pflegegrad für ein Kind beantragen.
- Demenz und psychische Erkrankungen: Seit 2017 zählen kognitive Einschränkungen gleichwertig – über die Module 2 und 3 sowie über die Folgen in Modul 4 und 6. Entscheidend ist, dass die Pflegeperson beim Begutachtungstermin dabei ist und schildert, was ohne Anleitung nicht passiert.
- Besondere Bedarfskonstellation: Sind beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig, wird Pflegegrad 5 unabhängig von der Punktzahl vergeben.
- Hilfsmittel zählen mit: Bewertet wird die Selbständigkeit mit den vorhandenen Hilfsmitteln. Wer mit Rollator sicher geht, ist in der Mobilität „selbständig" – auch wenn er ohne Rollator stürzen würde.
Knapp unter der Grenze? Vier Hebel, die in der Praxis wirken
26 statt 27 Punkte, 46 statt 47,5 – solche Ergebnisse sehen wir in Hamburger Beratungsgesprächen regelmäßig. Oft liegt es nicht am Zustand der Person, sondern daran, dass der Begutachtungstermin ein „guter Tag" war oder die Familie aus Stolz untertrieben hat. Das lässt sich korrigieren:
- Gutachten anfordern. Der Bescheid nennt nur den Pflegegrad. Das vollständige Gutachten mit den Punkten je Modul schickt die Pflegekasse auf Anfrage kostenlos zu – spätestens hier sehen Sie, wo es hakt.
- Modulweise prüfen. Vergleichen Sie jede Einschätzung mit dem echten Alltag. Klassische Lücken: nächtliche Hilfen, Anleitung beim Waschen (zählt wie Übernahme), die Medikamentengabe, Begleitung zu Ärzten, Rückzug und Antriebslosigkeit.
- Widerspruch innerhalb eines Monats. Formlos einlegen, Begründung nachreichen – modulbezogen, mit Pflegetagebuch und ärztlichen Berichten. Wie das Schritt für Schritt geht: Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
- Bei Verschlechterung: Höherstufung statt Widerspruch. Hat sich der Zustand seit dem Termin verändert, ist ein neuer Antrag auf Höherstufung schneller als das Widerspruchsverfahren. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Und vor jedem Termin gilt: Vorbereitung entscheidet. Welche Fragen der Gutachter stellt, wie ein Pflegetagebuch aussieht und warum die Pflegeperson unbedingt dabei sein sollte, steht in MD-Begutachtung vorbereiten. Den Antrag selbst erklären wir in Pflegegrad beantragen in Hamburg.
Was die Pflegereform 2027 an der Begutachtung ändern soll
Die Punktegrenzen selbst stehen im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 nicht zur Debatte. Zwei Punkte betreffen die Begutachtung aber unmittelbar: Für Neuzugänge sind höhere Einstufungshürden geplant, und eine Höherstufung soll erst mit sechs Monaten Verzögerung wirksam werden. Ein bereits zuerkannter Pflegegrad bleibt erhalten. Wer also ahnt, dass der Hilfebedarf für den nächsten Pflegegrad reicht, sollte den Antrag 2026 stellen – nach heutigem Maßstab und ohne Wartezeit. Beschlossen ist die Reform noch nicht; bis dahin gilt alles, was in diesem Ratgeber steht, unverändert.
Hamburger Praxis: Was wir vor dem Begutachtungstermin tun
In der kostenlosen Erstberatung gehen wir mit Familien die sechs Module durch – nicht, um etwas zu beschönigen, sondern damit am Termin nichts vergessen wird. Eine Tochter aus Eppendorf hatte ihren Vater nach der ersten Begutachtung mit 24 Punkten in Pflegegrad 1 wiedergefunden. Im Gutachten stand bei „Duschen: selbständig" – tatsächlich duschte er seit Monaten nur noch, wenn sie dabei war, aus Angst zu stürzen. Mit Pflegetagebuch und einem Attest des Hausarztes ergab der Widerspruch 31 Punkte: Pflegegrad 2, rückwirkend ab Antragsmonat, mit Pflegegeld und Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zur Pflegegrad-Punkte-Tabelle
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 2?
Ab 27 Punkten – Pflegegrad 2 gilt von 27 bis unter 47,5 Punkten (§ 15 SGB XI). Wer bei 25 oder 26 Punkten liegt, bleibt in Pflegegrad 1 und verliert damit Pflegegeld (347 € monatlich), Pflegesachleistung und Verhinderungspflege. Bei so knappen Ergebnissen lohnt sich der Blick ins Gutachten: Oft ist ein einzelnes Modul zu niedrig bewertet.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3, 4 und 5?
Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90, Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5. Pflegegrad 5 wird zusätzlich bei einer besonderen Bedarfskonstellation vergeben – etwa bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine – unabhängig von der Punktzahl.
Wie werden die Pflegegrad-Punkte berechnet?
In sechs Modulen zählt der Gutachter Einzelpunkte für jede Einschränkung der Selbständigkeit. Diese werden je Modul in Stufen in gewichtete Punkte umgerechnet: Mobilität 10 %, Kognition oder Verhalten 15 % (nur der höhere Wert), Selbstversorgung 40 %, krankheitsbedingte Anforderungen 20 %, Alltagsgestaltung 15 %. Die Summe ergibt den Pflegegrad – die Tabellen oben zeigen die Stufen.
Was kann ich tun, wenn ich knapp unter der Punktegrenze liege?
Gutachten anfordern, Module mit dem echten Alltag abgleichen, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und modulbezogen begründen – mit Pflegetagebuch und ärztlichen Berichten. Hat sich der Zustand verschlechtert, ist ein Antrag auf Höherstufung der schnellere Weg.
Zählen Haushaltsführung und Aktivitäten außer Haus mit?
Nein. Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden erhoben, fließen aber nicht in die Punktzahl ein. Wer vor allem beim Einkaufen, Kochen oder bei Behördengängen Hilfe braucht, sammelt dadurch keine Punkte – das erklärt viele enttäuschende Bescheide. Für diesen Bedarf gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag.
Gelten für Kinder andere Punkte?
Die Grenzen sind dieselben, der Maßstab ist ein anderer: Verglichen wird mit einem gleichaltrigen, altersgerecht entwickelten Kind – es zählt nur der zusätzliche Hilfebedarf. Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft. Details in Pflegegrad für ein Kind beantragen.
Wie zuverlässig sind Online-Pflegegradrechner?
Sie liefern eine grobe Orientierung. Online-Tests rechnen mit Ihrer Selbsteinschätzung, der Medizinische Dienst bewertet die tatsächliche Selbständigkeit vor Ort – meist fällt das Gutachten niedriger aus, weil im Selbsttest jede Hilfe gezählt wird, der Gutachter aber nur die beeinträchtigungsbedingte. Wer online bei 57,5 bis 60 Punkten landet, läge rechnerisch sogar in Pflegegrad 3; entscheidend ist allein das Gutachten.
Ändert die Pflegereform 2027 die Punktegrenzen?
Nein, die Grenzen stehen im Entwurf nicht zur Debatte. Geplant sind aber höhere Hürden bei der Neu-Begutachtung und eine sechsmonatige Verzögerung, bis eine Höherstufung wirksam wird – beides nur für Neuzugänge. Ein geplanter Antrag sollte deshalb noch 2026 gestellt werden. Alle Reformpunkte: Pflegereform 2027 im Überblick.
Der nächste Schritt: Wir schätzen Ihre Punkte – kostenlos
Sie sind unsicher, ob der Hilfebedarf für den nächsten Pflegegrad reicht? In Hamburg kommen wir zu Ihnen nach Hause, gehen die sechs Module gemeinsam durch und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Antrag, ein Widerspruch oder eine Höherstufung lohnt – und was dann an Leistungen dahintersteht. Rufen Sie uns an unter 040 325 990 56 oder nutzen Sie unser Online-Anfrageformular.
Yves Towae – Inhaber, Agentur für Betreuungsdienste Hamburg
Yves Towae hat mehr als 500 Hamburger Familien durch Pflegegrad-Anträge, Begutachtungen und Widersprüche begleitet. Er kennt die Stellen im Gutachten, an denen Punkte verloren gehen – und wie man sie mit einer ehrlichen Vorbereitung sichert.
Quellenangaben: (1) § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, mit Anlage 1 (Module und Einzelpunkte) und Anlage 2 (Umrechnung in gewichtete Punkte), gesetze-im-internet.de (2) Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien), Medizinischer Dienst Bund (3) §§ 18, 36, 37, 39, 42a, 45b SGB XI – Fristen und Leistungsbeträge, Stand 2026 (4) Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesgesundheitsministerium, 04.06.2026 | Stand: Oktober 2026
Hinweis: Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich ist allein das Gutachten des Medizinischen Dienstes bzw. von Medicproof. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen zugelassenen Pflegeberater.