Eine Krebsdiagnose verändert den Alltag in Wochen: Chemotherapie, Operation, vielleicht ein Stoma oder ein Port – und plötzlich fehlt die Kraft für Einkauf, Kochen und Arztwege. Die gute Nachricht: Für genau diese Situation gibt es Hilfe, und sie kostet fast nichts. Die weniger gute: Sie kommt aus zwei verschiedenen Kassen mit zwei verschiedenen Logiken, und wer die falsche fragt, bekommt eine Absage. Dieser Ratgeber zeigt, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt, warum ein Pflegegrad bei Krebs oft möglich ist, was eine Betreuungskraft übernehmen darf – und wo die Behandlungspflege beginnt.
- 🏥 Krankenkasse (§ 38 SGB V): Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit, nach OP oder Klinikaufenthalt – bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen
- 💶 Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5, höchstens 10 € pro Tag
- 🧾 Pflegekasse: Pflegegrad bei Krebs oft möglich – Modul „krankheitsbedingte Anforderungen“ zählt Medikamente, Stoma, Arztbesuche
- 🤝 Ab Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag monatlich; ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, Sachleistung und 3.539 € Verhinderungspflege
- ⚕️ Stoma, Port, Spritzen: Behandlungspflege durch den Pflegedienst (§ 37 SGB V) – nicht durch die Betreuungskraft
Quelle: §§ 37, 38, 62 SGB V; §§ 15, 18, 36, 37, 39, 45b SGB XI | Stand: Oktober 2026
Zwei Kassen, zwei Logiken: Wer bei Krebs wofür zuständig ist
Die Krankenkasse denkt in Akutphasen: Sie hilft, wenn Sie vorübergehend ausfallen – nach der Operation, während der Chemotherapie, nach einem Klinikaufenthalt. Die Pflegekasse denkt in Dauer: Sie zahlt, wenn Ihre Selbständigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate eingeschränkt ist – unabhängig von der Diagnose. Bei einer Krebserkrankung greifen oft beide nacheinander: erst die Haushaltshilfe der Krankenkasse, dann der Pflegegrad. Wer das weiß, stellt beide Anträge rechtzeitig und vermeidet die Lücke dazwischen.
| Krankenkasse | Pflegekasse | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 38 SGB V (Haushaltshilfe), § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege) | SGB XI – Pflegegrad 1 bis 5 |
| Wann | vorübergehend: OP, Klinik, akute Therapie | dauerhaft: voraussichtlich mindestens 6 Monate |
| Was | Haushaltshilfe (Kochen, Putzen, Einkaufen, Kinderversorgung); Behandlungspflege | Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Hilfsmittel |
| Wie lange | bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen | solange der Pflegegrad besteht – auch befristet möglich |
| Eigenanteil | 10 %, mind. 5 € bis max. 10 € pro Tag | keiner, solange das Budget reicht |
Haushaltshilfe der Krankenkasse bei Krebs: Voraussetzungen, Dauer, Antrag
Nach § 38 SGB V zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht weiterführen können – ausdrücklich auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation – und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Eine Krebserkrankung in Behandlung erfüllt diese Voraussetzung in aller Regel. Die Eckdaten:
- Dauer: Ohne Kind im Haushalt bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Ein neuer Klinikaufenthalt oder eine weitere Operation kann einen neuen Anspruch auslösen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, bis zu 26 Wochen.
- Umfang: Die Kasse stellt eine Haushaltshilfe – oft über Vertragspartner wie Sozialstationen – oder erstattet die Kosten einer selbst beschafften Kraft in angemessener Höhe. Der ärztlich bescheinigte Umfang (Stunden pro Tag) ist die Obergrenze.
- Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag (ab 18 Jahren).
- Angehörige: Übernimmt eine verwandte oder verschwägerte Person bis zum zweiten Grad, erstattet die Kasse keine Vergütung, sondern nur Fahrkosten und nachgewiesenen Verdienstausfall.
- Satzungsleistungen: Viele Kassen gehen über das Gesetz hinaus – längere Dauer, Haushaltshilfe auch bei älteren Kindern. Fragen Sie ausdrücklich nach „Haushaltshilfe als Satzungsleistung“.
So stellen Sie den Antrag
- Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt oder der Onkologie: Diagnose, warum der Haushalt nicht geführt werden kann, Stunden pro Tag, voraussichtliche Dauer. Bei Klinikentlassung stellt der Sozialdienst das oft gleich mit aus.
- Antragsformular der Krankenkasse ausfüllen – die meisten Kassen haben es online. Angeben, dass niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann (Partner berufstätig, allein lebend).
- Vor Beginn einreichen. Rückwirkende Bewilligungen sind die Ausnahme. Im Notfall telefonisch vorab klären und das Aktenzeichen notieren.
- Hilfe organisieren: über die Kasse oder selbst beschafft – dann Rechnungen und Zuzahlungsquittungen sammeln.
Pflegegrad bei Krebs: Warum er oft möglich ist – und warum er früh beantragt werden sollte
Viele Betroffene stellen keinen Antrag, weil sie „nicht pflegebedürftig“ sind. Doch der Pflegegrad misst nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit im Alltag – in sechs gewichteten Modulen. Zwei davon treffen bei einer Krebstherapie fast immer zu:
- Modul 5 – Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %): Medikamente richten und einnehmen, Injektionen, Versorgung von Stoma oder Port, Verbandswechsel, Arzt- und Therapiebesuche, Diät. Wer bei mehreren dieser Punkte Hilfe braucht, erreicht hier schnell 10 bis 20 gewichtete Punkte.
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Bei Fatigue, Übelkeit und Schwäche nach der Chemotherapie sind Duschen, Anziehen oder das Zubereiten von Mahlzeiten oft nur mit Unterstützung möglich.
Wie aus den Modulen der Pflegegrad entsteht, zeigt die Pflegegrad-Punkte-Tabelle. Drei Dinge sollten Sie wissen:
- Sechs Monate: Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen – bei einer mehrmonatigen Therapie plus Erholungsphase ist das gegeben. Ein befristeter Pflegegrad ist möglich und wird nach Genesung wieder aufgehoben.
- Rückwirkend ab Antragsmonat: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb den Antrag stellen, sobald absehbar ist, dass die Therapie lange dauert – nicht erst, wenn die Haushaltshilfe der Krankenkasse ausläuft. Wie der Antrag läuft: Pflegegrad beantragen in Hamburg.
- Verkürzte Fristen: Normalerweise hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage. Liegt die Person im Krankenhaus, in einer Reha oder wird palliativ versorgt und der Bedarf ist dringend, gelten deutlich kürzere Fristen – die Begutachtung findet dann oft noch in der Klinik statt.
Bereiten Sie den Begutachtungstermin so vor wie jeden anderen: mit Pflegetagebuch, Medikamentenplan und den Arztbriefen der Onkologie. Was der Gutachter fragt, steht in MD-Begutachtung vorbereiten.
Was die Pflegekasse dann zahlt
| Leistung 2026 | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (Alltagsbegleitung, Haushalt) | 131 € / Monat | 131 € / Monat | 131 € / Monat |
| Pflegegeld | – | 347 € / Monat | 599 € / Monat |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | – | 796 € / Monat | 1.497 € / Monat |
| Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege | – | 3.539 € / Jahr | 3.539 € / Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | 42 € / Monat | 42 € / Monat |
Quelle: §§ 36, 37, 39, 40, 42a, 45b SGB XI | Stand 2026 | Pflegegrad 4 und 5: Pflegegrad 4, Pflegegrad 5
Schon Pflegegrad 1 finanziert damit rund einen Betreuungsnachmittag pro Woche – Einkaufen, Kochen, Begleitung zur Chemotherapie –, abgerechnet direkt zwischen Pflegekasse und anerkanntem Dienst. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu: 3.539 € im Jahr, mit denen sich auch die pflegende Partnerin oder der pflegende Partner entlasten lässt – stundenweise, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
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Betreuungskraft oder Pflegedienst? Wo Betreuung endet und Behandlungspflege beginnt
Diese Frage erreicht uns regelmäßig: „Ich habe ein Stoma und mache Chemo – kann eine Betreuungskraft auch die Stomaversorgung übernehmen?“ Die ehrliche Antwort: nein, und das ist gesetzlich so gewollt.
| Betreuungskraft (Betreuungsdienst nach § 45b SGB XI) | Pflegedienst (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) |
|---|---|
|
✅ Einkaufen, Kochen, Wäsche, Haushalt ✅ Begleitung zur Chemotherapie, zum Arzt, zur Apotheke ✅ Erinnerung an Medikamente, Trinken, Essen ✅ Gesellschaft, Spaziergänge, Gespräche ✅ Entlastung der Angehörigen, Betreuung der Kinder ✅ Abrechnung über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege |
✅ Stoma- und Portversorgung ✅ Verbandswechsel, Wundversorgung ✅ Injektionen, Infusionen, Medikamentengabe ✅ Grundpflege bei Bedarf (Pflegesachleistung) ✅ ärztliche Verordnung nötig, Krankenkasse zahlt ✅ Zuzahlung: 10 % für max. 28 Tage/Jahr + 10 € je Verordnung |
In der Praxis ergänzen sich beide: Der Pflegedienst kommt zweimal pro Woche für das Stoma, die Betreuungskraft übernimmt die Alltagsseite und fährt zur Chemotherapie. Beide rechnen mit unterschiedlichen Kassen ab – der Pflegedienst mit der Kranken- (Behandlungspflege) oder Pflegekasse (Grundpflege), der Betreuungsdienst mit der Pflegekasse. Für Sie bedeutet das: keine Vorkasse, zwei Ansprechpartner, ein abgestimmter Wochenplan.
Weitere Hilfen bei Krebs – und wo Sie in Hamburg Beratung bekommen
- Schwerbehindertenausweis: Bei einer Krebserkrankung wird während der sogenannten Heilungsbewährung – in der Regel fünf Jahre – meist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt. Das bringt Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub; mit Merkzeichen zusätzlich Nachteilsausgleiche, siehe Merkzeichen G. Antrag beim Versorgungsamt Hamburg.
- Zuzahlungsbefreiung: Als chronisch krank gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens statt zwei Prozent (§ 62 SGB V). Quittungen sammeln und bei der Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Jahres beantragen.
- Nach dem Krankenhaus: Die Entlassung ist der Moment, in dem Haushaltshilfe, Behandlungspflege und Pflegegrad gleichzeitig organisiert werden müssen. Eine Checkliste für genau diese Tage: Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt.
- Familien mit Kindern: Erkrankt ein Elternteil, greift die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen – und es gibt weitere Entlastung für die Kinderbetreuung, siehe Familienentlastung bei Krankheit.
- Psychosoziale Krebsberatung: Die Hamburger Krebsgesellschaft berät Betroffene und Angehörige kostenlos – zu Anträgen, Reha und zur seelischen Belastung. Zu allen Pflegeleistungen beraten die Pflegestützpunkte in Hamburg neutral.
Praxisbeispiel aus Hamburg: Frau R., 58, Darmkrebs
Frau R. aus Eimsbüttel lebt allein. Nach der Darmoperation mit Stoma beginnt eine sechsmonatige Chemotherapie. Der Sozialdienst der Klinik bescheinigt den Bedarf, die Krankenkasse bewilligt vier Wochen Haushaltshilfe à drei Stunden täglich – Zuzahlung 10 € pro Tag. Parallel stellt Frau R. auf unseren Rat den Antrag auf einen Pflegegrad; die Begutachtung ergibt wegen Stomaversorgung, Medikation, Therapiebesuchen und Fatigue Pflegegrad 2, befristet auf ein Jahr. Seit dem Antragsmonat laufen 347 € Pflegegeld und der Entlastungsbetrag; über die Verhinderungspflege finanziert sie zwei Betreuungsnachmittage pro Woche – unsere Betreuungskraft kauft ein, kocht vor und begleitet sie zur Chemotherapie. Die Stomaversorgung übernimmt ein Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Nach den vier Wochen Haushaltshilfe zahlt Frau R. für Betreuung und Pflegedienst zusammen weniger als 30 € im Monat zu – die Betreuung läuft vollständig über die Pflegekasse.
Häufige Fragen: Haushaltshilfe und Betreuung bei Krebs
Zahlt die Krankenkasse bei Krebs eine Haushaltshilfe?
Ja, nach § 38 SGB V – wenn Sie den Haushalt wegen der Erkrankung oder Behandlung nicht führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann; ausdrücklich auch nach Klinikaufenthalt oder ambulanter OP und während der Chemotherapie. Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung (Notwendigkeit, Stunden, Dauer) und ein Antrag bei der Kasse, möglichst vor Beginn.
Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe bei Krebs?
Ohne Kind im Haushalt längstens vier Wochen je Krankheitsfall – ein erneuter Klinikaufenthalt kann einen neuen Anspruch auslösen. Mit Kind unter zwölf Jahren oder einem Kind mit Behinderung bis zu 26 Wochen. Viele Kassen gewähren über ihre Satzung mehr – ausdrücklich danach fragen.
Was kostet mich die Haushaltshilfe der Krankenkasse?
Eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Als chronisch krank erreichen Sie die Belastungsgrenze von 1 % des Bruttoeinkommens schnell und können sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Selbst beschaffte Hilfe wird in angemessener Höhe erstattet; nahe Verwandte bekommen nur Fahrkosten und Verdienstausfall.
Bekommt man mit einer Krebserkrankung einen Pflegegrad?
Häufig ja, vor allem in intensiven Therapiephasen. Entscheidend ist die Selbständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose: Punkte sammeln sich im Modul „krankheitsbedingte Anforderungen“ (Medikamente, Stoma, Port, Arztbesuche) und bei Fatigue in der Selbstversorgung. Die Einschränkung muss voraussichtlich sechs Monate bestehen; ein befristeter Pflegegrad ist möglich, Leistungen gibt es rückwirkend ab Antragsmonat.
Darf eine Betreuungskraft das Stoma versorgen oder den Port spülen?
Nein – das ist Behandlungspflege. Dafür verordnet der Arzt häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) durch einen Pflegedienst; die Krankenkasse zahlt, Zuzahlung 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Die Betreuungskraft übernimmt den Alltag: Einkaufen, Kochen, Haushalt, Begleitung zur Chemotherapie, Gesellschaft. Beides lässt sich kombinieren.
Kann meine Tochter die Haushaltshilfe übernehmen und dafür bezahlt werden?
Über die Krankenkasse nur eingeschränkt: Verwandte bis zum zweiten Grad erhalten keine Vergütung, nur Fahrkosten und Verdienstausfall. Über die Pflegekasse schon: Mit Pflegegrad ab 2 kann die Tochter über die Verhinderungspflege bis zum Zweifachen des Pflegegeldes erhalten – und das Pflegegeld selbst steht Ihnen zur freien Verwendung zu.
Was ist, wenn die vier Wochen vorbei sind, die Therapie aber weiterläuft?
Dann ist die Pflegekasse zuständig. Beantragen Sie den Pflegegrad am besten schon in den ersten vier Wochen – Leistungen gibt es rückwirkend ab Antragsmonat. Mit Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag monatlich zu, ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, Sachleistung und 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr. Zusätzlich: Satzungsleistungen der Krankenkasse prüfen und bei jedem weiteren Klinikaufenthalt einen neuen Haushaltshilfe-Antrag stellen.
Der nächste Schritt: Wir sortieren das für Sie – kostenlos
Zwei Kassen, drei Anträge, dazu die Therapie – das muss niemand allein organisieren. Wir kommen in Hamburg zu Ihnen nach Hause, prüfen, welche Leistungen jetzt greifen, helfen beim Pflegegrad-Antrag und stimmen die Betreuung mit Ihrem Pflegedienst ab. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir. Rufen Sie uns an unter 040 325 990 56 oder schreiben Sie uns über unser Online-Anfrageformular.
Yves Towae – Inhaber, Agentur für Betreuungsdienste Hamburg
Yves Towae hat mehr als 500 Hamburger Familien rund um Pflegeleistungen beraten – darunter viele, die mitten in einer Krebstherapie erstmals mit Kranken- und Pflegekasse zu tun hatten. Er weiß, welcher Antrag zuerst gestellt werden muss.
Quellenangaben: (1) § 38 SGB V – Haushaltshilfe; § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege; § 62 SGB V – Belastungsgrenze, gesetze-im-internet.de (2) GKV-Spitzenverband: Haushaltshilfe – Voraussetzungen und Zuzahlung (3) §§ 14, 15, 18, 36, 37, 39, 42a, 45b SGB XI – Pflegebedürftigkeit, Begutachtung, Leistungsbeträge, Stand 2026 (4) Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil B – Heilungsbewährung bei bösartigen Erkrankungen | Stand: Oktober 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse, den Sozialdienst Ihrer Klinik oder eine Krebsberatungsstelle. Satzungsleistungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.