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schulbegleitung schulalltag unterstuetzung — Symbolbild zum Ratgeber „ReBBZ Hamburg: Zuständigkeiten, Ablauf und wie Eltern das Beste erreichen“
Familie 7 Min. Lesezeit

ReBBZ Hamburg: Zuständigkeiten, Ablauf und wie Eltern das Beste erreichen

Was ein ReBBZ in Hamburg entscheidet, wie Sie Ihr zuständiges Zentrum finden und wie Sie sich als Eltern auf das Gespräch vorbereiten.

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Yves Towae

18. Juli 2026 · Aktualisiert: 20. Juli 2026

Der Lehrer meldet Schwierigkeiten beim Lesen, das Kind zieht sich zurück, oder ein Diagnose-Verdacht steht im Raum, und niemand sagt Ihnen genau, wer jetzt zuständig ist. In Hamburg ist in solchen Fällen meist das ReBBZ die erste Anlaufstelle: das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum kümmert sich um sonderpädagogische Beratung und Förderbedarf.

Dieser Ratgeber erklärt, was ein ReBBZ Hamburg konkret entscheidet, wie Sie Ihr zuständiges Zentrum nach Bezirk und Schule finden und wie Sie sich als Eltern gut auf das erste Gespräch vorbereiten.

Was ist ein ReBBZ und wofür ist es zuständig?

ReBBZ steht für Regionales Bildungs- und Beratungszentrum. Nach Angaben der Stadt Hamburg gliedern sich die ReBBZ jeweils in eine Bildungs- und eine Beratungsabteilung, die sonderpädagogische Unterstützung für Kinder und Jugendliche bündeln (siehe Quellenangaben). Sie sind Teil der staatlichen Schulstruktur Hamburgs und richten sich an Familien, deren Kind zusätzliche Unterstützung beim Lernen, in der Sprache, im Verhalten oder in der sozial-emotionalen Entwicklung braucht.

Zuständig für die ReBBZ ist die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), die laut eigener Darstellung die Hamburger Schulstruktur insgesamt verantwortet (siehe Quellenangaben). Für Eltern bedeutet das: Das ReBBZ ist keine private Beratungsstelle, sondern eine staatliche Einrichtung, die eng mit den Schulen zusammenarbeitet.

Diese Aufgaben übernimmt das ReBBZ Hamburg

Die genaue Ausgestaltung kann je nach Standort und Einzelfall variieren. Laut der Aufgabenbeschreibung des ReBBZ Winterhude gehören zu den gemeinsamen Aufgaben der ReBBZ in Hamburg unter anderem (siehe Quellenangaben):

  • Beratung: für Eltern, Kinder und Lehrkräfte bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachproblemen
  • Sonderpädagogische Diagnostik: Feststellung, ob und in welchem Umfang ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht
  • Unterstützung der Schulen: bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen im Unterricht
  • Beratung zur Schullaufbahn: etwa bei der Frage, welche Schulform zum Förderbedarf des Kindes passt

Auch das ReBBZ Nord beschreibt die sonderpädagogische Diagnostik als einen zentralen Baustein seiner Arbeit (siehe Quellenangaben). Die konkrete Schwerpunktsetzung kann sich von Standort zu Standort leicht unterscheiden, im Kern verfolgen aber alle ReBBZ in Hamburg dieselbe Aufgabe.

Wichtig für Eltern: Das ReBBZ entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf innerhalb des Schulsystems. Ob zusätzlich ein Pflegegrad für Ihr Kind sinnvoll ist, etwa bei einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, ist eine separate Frage, die über die Pflegekasse läuft. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Einschulung mit Förderbedarf in Hamburg.

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Wichtig zur Abgrenzung

Wir sind ein Betreuungsdienst nach §45b SGB XI, kein Teil der Schulbehörde und keine Ersatz-Beratung für das ReBBZ. Wir können Ihnen nicht sagen, ob und welcher Förderbedarf bei Ihrem Kind vorliegt, das entscheidet allein das ReBBZ. Was wir übernehmen können: die Alltagsbegleitung Ihres Kindes im Schulalltag, etwa als Schulbegleitung, sobald der Bedarf feststeht.

Ihr zuständiges ReBBZ in Hamburg finden

Hamburg ist in mehrere ReBBZ-Regionen aufgeteilt, die Zuordnung richtet sich in der Regel nach dem Wohnort oder der besuchten Schule Ihres Kindes. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Hamburger Bezirk grob zu welcher ReBBZ-Region gehört, damit Sie schneller wissen, wo Sie mit der Suche beginnen sollten.

Bezirk Beispiel-Stadtteile
Hamburg-Mitte Billstedt, Horn, Wilhelmsburg, Veddel
Altona Blankenese, Osdorf, Othmarschen, Lurup
Eimsbüttel Eimsbüttel, Niendorf, Schnelsen, Lokstedt
Hamburg-Nord Winterhude, Alsterdorf, Langenhorn, Fuhlsbüttel
Wandsbek Bramfeld, Farmsen-Berne, Rahlstedt
Bergedorf Bergedorf, Lohbrügge
Harburg Harburg, Wilstorf, Neugraben-Fischbek

Diese Tabelle bietet nur eine grobe Orientierung nach Bezirk und ersetzt nicht die offizielle, laufend aktualisierte Übersicht: Die vollständige Liste aller ReBBZ-Standorte in Hamburg mit Adresse, Telefonnummer und genauem Zuständigkeitsbereich finden Sie unter hamburg.de/rebbz (siehe Quellenangaben). Wie eine solche Standortseite aussieht, zeigen zum Beispiel die eigenen Auftritte des ReBBZ Winterhude für die Region Hamburg-Nord und des ReBBZ Nord (siehe Quellenangaben), auf denen jeweils Kontaktdaten und Aufgaben direkt aufgeführt sind.

Innerhalb der Bezirke gibt es teils mehrere ReBBZ-Standorte mit eigenen Zuständigkeitsgrenzen, die exakte Zuordnung Ihrer Schule kann also von der Bezirksangabe abweichen. Stand: Juli 2026. Da sich Zuständigkeiten, Adressen und Ansprechpartner mit der Zeit ändern können, nutzen Sie zusätzlich die aktuelle Standortsuche der Stadt Hamburg, statt sich auf ältere Listen zu verlassen (siehe Quellenangaben).

Am schnellsten kommen Sie ans Ziel, wenn Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes wenden: Klassenleitung oder Schulleitung wissen in der Regel, welches ReBBZ für die Schule zuständig ist, und können den Kontakt herstellen. Alternativ hilft die offizielle Übersicht auf hamburg.de/rebbz weiter.

Wer entscheidet über den Förderbedarf, und wie wirken Eltern mit?

Der Weg zur Feststellung eines Förderbedarfs beginnt meist mit einem Gespräch zwischen Schule, Eltern und ReBBZ. Häufig folgt eine sonderpädagogische Diagnostik, bei der das Kind in unterschiedlichen Bereichen getestet wird. Als Eltern werden Sie in diesen Prozess einbezogen, Ihre Beobachtungen aus dem Alltag zählen dabei genauso wie die Rückmeldungen der Schule.

Am Ende steht eine Einschätzung, ob und in welcher Form Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht, etwa in Form von Nachteilsausgleichen, besonderer Förderung im Unterricht oder einer Empfehlung für eine andere Schulform. Wie es danach konkret weitergeht, insbesondere wenn eine Schulbegleitung sinnvoll erscheint, erklären wir im Artikel Schulbegleitung in Hamburg beantragen.

Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen — wir begleiten Familien in Hamburg schon vor dem ersten ReBBZ-Termin und danach, mit festem Ansprechpartner statt Hotline. Lassen Sie uns unverbindlich über Ihre Situation sprechen:

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So bereiten Sie sich als Eltern auf das Gespräch im ReBBZ vor

Ein Termin beim ReBBZ ist für viele Eltern der erste offizielle Schritt, entsprechend groß ist oft die Unsicherheit. Mit ein wenig Vorbereitung nehmen Sie dem Gespräch einiges an Anspannung:

  1. Beobachtungen notieren: Wann treten Schwierigkeiten auf, in welchen Situationen, seit wann? Konkrete Beispiele helfen mehr als allgemeine Eindrücke.
  2. Unterlagen sammeln: Zeugnisse, Berichte von Kinderarzt, Logopädie oder Ergotherapie, frühere Fördergutachten, falls vorhanden.
  3. Eigene Fragen aufschreiben: Was genau wird untersucht? Wie lange dauert der Prozess? Welche Rolle spielt die Schule dabei?
  4. Ziele klären: Überlegen Sie vorab, was Sie sich für Ihr Kind wünschen, etwa mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder eine kleinere Lerngruppe.
  5. Nicht allein gehen, wenn es schwerfällt: Eine Vertrauensperson oder ein zweites Elternteil im Gespräch entlastet und hilft, nichts zu vergessen.

Wenn zusätzliche Unterstützung im Schulalltag nötig ist

Stellt das ReBBZ einen Förderbedarf fest, der über die Möglichkeiten des normalen Unterrichts hinausgeht, kommt für manche Kinder eine Schulbegleitung, auch Teilhabeassistenz genannt, infrage. Das gilt etwa für Kinder mit Autismus, ADHS, Down-Syndrom oder chronischen Erkrankungen wie Typ-1-Diabetes, bei denen der Schulalltag ohne Unterstützung kaum zu bewältigen ist. Rechtliche Grundlage für solche Teilhabeleistungen ist unter anderem das Sozialgesetzbuch IX, das den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe regelt (siehe Quellenangaben).

Hier setzen wir als Betreuungsdienst an: Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Ihr Kind im Unterricht und auf dem Schulweg bei der Alltagsbewältigung, ersetzen aber keine medizinische Fachkraft. Bei Bedarfen wie Medikamentengabe oder Insulingabe arbeiten wir eng mit Pflegediensten und Ärzten zusammen, statt diese Aufgaben selbst zu übernehmen. Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Schulbegleitung und Teilhabeassistenz Hamburg.

Wir sind seit 2018 in Hamburg aktiv und begleiten Familien vom ersten Antrag bis zum Schulalltag, persönlich und ohne Callcenter. Wenn Sie nach dem Gespräch im ReBBZ unsicher sind, wie es weitergeht, rufen wir Sie gern persönlich zurück.

Ist das ReBBZ Teil der Schule meines Kindes?

Nein, das ReBBZ ist eine eigenständige staatliche Einrichtung der Hamburger Schulbehörde, arbeitet aber eng mit den Schulen zusammen. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über die besuchte Schule oder den Wohnort.

Muss ich als Elternteil einer Untersuchung durch das ReBBZ zustimmen?

Eltern werden in den Prozess der Förderbedarfs-Feststellung einbezogen. Details zur Mitwirkung und zu Ihren Rechten erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem zuständigen ReBBZ oder der Schulleitung, da dies vom Einzelfall abhängt.

Was passiert, nachdem das ReBBZ einen Förderbedarf festgestellt hat?

Je nach Ergebnis folgen Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche, gezielte Förderung im Unterricht oder die Prüfung einer Schulbegleitung. Wie der Antrag auf Schulbegleitung in Hamburg konkret abläuft, erklären wir im Artikel Schulbegleitung in Hamburg beantragen.

Wenn nach dem Termin beim ReBBZ die Frage im Raum steht, wie Ihr Kind im Schulalltag zusätzlich begleitet werden kann, sprechen Sie uns an.

040 325 990 56 – kostenlos und unverbindlich, kein Callcenter, Rückruf vom Inhaber persönlich.

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Quellenangaben:

  1. ReBBZ Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung: https://www.hamburg.de/rebbz/
  2. Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg (BSFB), hamburg.de: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/
  3. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
  4. ReBBZ Winterhude, Gemeinsame Aufgaben: https://rebbz-winterhude.hamburg.de/?page_id=242
  5. ReBBZ Nord: https://rebbz-nord.hamburg.de

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