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schulbegleitung individuelle begleitung — Symbolbild zum Ratgeber „Sonderpaedagogischer Foerderbedarf: Wie das Verfahren in Hamburg laeuft — und was Eltern mitentscheiden“
Familie 7 Min. Lesezeit Lesezeit

Sonderpädagogischer Förderbedarf: Wie das Verfahren in Hamburg läuft und was Eltern mitentscheiden

Wie das Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf in Hamburg abläuft, welche Förderschwerpunkte es gibt und welche Rechte Eltern dabei haben.

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Yves Towae

18. Juli 2026 · Aktualisiert: 19. Juli 2026

Die Lehrkraft spricht Sie beim Elternabend an, der Kinderarzt rät zu einer Abklärung, oder Sie merken selbst seit Monaten, dass Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt: Für viele Hamburger Eltern beginnt das Thema sonderpädagogischer Förderbedarf mit einem mulmigen Gefühl und vielen offenen Fragen.

Dieser Ratgeber erklärt, was sonderpädagogischer Förderbedarf bedeutet, wie das Feststellungsverfahren in Hamburg abläuft, welche Förderschwerpunkte es gibt und an welchen Stellen Sie als Eltern mitentscheiden können.

Was bedeutet sonderpädagogischer Förderbedarf?

Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn ein Kind aufgrund seiner Lernvoraussetzungen, seiner Entwicklung oder einer Behinderung im Unterricht besondere Unterstützung braucht, die über die übliche Förderung in der Klasse hinausgeht. Die Feststellung ist ein schulrechtliches Verfahren und unabhängig davon, ob für ein Kind zusätzlich ein Pflegegrad besteht.

In Hamburg ist das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum, kurz REBBZ, die zentrale Stelle für dieses Verfahren. Einen guten Einstieg in Aufgaben und Zuständigkeiten der REBBZ in Hamburg finden Sie in unserem Überblicksartikel REBBZ Hamburg im Überblick.

Die Förderschwerpunkte in Hamburg im Überblick

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist kein einheitliches Label, sondern wird einem von mehreren Förderschwerpunkten zugeordnet. Laut den Angaben der Stadt Hamburg zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gehören dazu unter anderem (siehe Quellenangaben):

  • Lernen: deutliche Schwierigkeiten beim Erwerb schulischer Grundfertigkeiten.
  • Sprache: erhebliche Beeinträchtigungen im Sprachverständnis oder in der Sprachproduktion.
  • Emotionale und soziale Entwicklung (LSE-Bereich): Verhaltensweisen, die die Teilhabe am Unterricht deutlich erschweren.
  • Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung.
  • Sehen sowie Hören und Kommunikation.
  • Autismus.
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Änderungen im Bereich LSE

Gerade im Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) gibt es derzeit Diskussionen um Anpassungen im Verfahren, etwa ein sogenanntes Wartejahr vor der offiziellen Feststellung. Die Einzelheiten dazu haben wir in unserem Artikel Schulbegleitung Hamburg: Änderungen 2026/27 zusammengefasst.

So läuft das Feststellungsverfahren beim REBBZ ab

Das Verfahren wirkt für Eltern oft unübersichtlich, folgt in Hamburg aber einem klaren Grundmuster. Laut den Angaben der Stadt Hamburg zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs läuft es in der Regel so ab (siehe Quellenangaben):

  1. Einleitung des Verfahrens: Auf Antrag der Sorgeberechtigten oder auf Veranlassung der Schule wird das Feststellungsverfahren eingeleitet.
  2. Kontakt zum zuständigen REBBZ: Das regionale Beratungszentrum berät Schule und Familie und koordiniert die weiteren Schritte.
  3. Sonderpädagogisches Gutachten: Fachkräfte des REBBZ erstellen unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten ein Gutachten, das den individuellen Förderbedarf einem Förderschwerpunkt zuordnet.
  4. Gespräch mit den Eltern: Die Ergebnisse und mögliche Förderorte werden mit Ihnen besprochen, Ihre Einschätzung fließt ein.
  5. Formale Feststellung: Die zuständige Behörde stellt den Förderbedarf auf Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens gemäß §12 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) fest. Über das Ergebnis der Überprüfung und die Feststellung werden die Sorgeberechtigten gemäß §14 Abs. 2 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) informiert; zugleich klärt sich, an welcher Schule Ihr Kind künftig unterrichtet wird.

Die Feststellung des Förderbedarfs ist ein eigenständiges Verfahren und von einem möglichen Antrag auf Schulbegleitung zu unterscheiden, auch wenn beide Themen häufig zusammen auftauchen. Wie ein Antrag auf Schulbegleitung in Hamburg abläuft, erklären wir Schritt für Schritt in Schulbegleitung Hamburg beantragen.

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Regelschule oder Förderschule: Was Eltern in Hamburg mitentscheiden können

Eine der wichtigsten Fragen für Eltern lautet: Förderschule oder Regelschule? Nach den Angaben der Stadt Hamburg zur inklusiven Bildung können Eltern in Hamburg bei der Wahl des Förderorts mitwirken, insbesondere zwischen einer inklusiven Beschulung an der allgemeinen Schule und dem Besuch einer speziellen Schule (siehe Quellenangaben).

Wichtig zu wissen: Elternwunsch und schulische Empfehlung müssen nicht immer deckungsgleich sein. Im Zweifel lohnt sich eine unabhängige Beratung, etwa über die Elternkammer Hamburg, die grundsätzlich die Interessen von Eltern gegenüber der Schulbehörde vertritt und eine Anlaufstelle bei Unsicherheiten ist (siehe Quellenangaben).

Ihre Rechte als Eltern im Verfahren

Eltern sind im Feststellungsverfahren keine reinen Zuschauer. Sie werden nach den Angaben der Stadt Hamburg zum Verfahren vor der Entscheidung angehört, ihre Einschätzung fließt in das Gutachten ein (siehe Quellenangaben). Bei Unsicherheiten kann zusätzlich die Elternkammer Hamburg als allgemeine Interessenvertretung von Eltern gegenüber der Schulbehörde eine erste Anlaufstelle sein (siehe Quellenangaben).

Sind Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden, ist der erste Schritt meist das Gespräch mit dem REBBZ oder der Schulaufsicht. Eine allgemeine Beratung zu Ihrem konkreten Fall können wir als Betreuungsdienst nicht leisten, hierfür sind das REBBZ und die Elternkammer die richtigen Anlaufstellen.

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Wichtig zur Abgrenzung

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs entscheiden REBBZ und Schulbehörde, nicht wir. Wir sind ein Betreuungsdienst nach §45b SGB XI und unterstützen Familien im Alltag, unter anderem mit Schulbegleitung und Teilhabeassistenz. Rechtliche Einzelfallberatung zum Feststellungsverfahren selbst leisten wir nicht.

Sonderpädagogischer Förderbedarf und Schulbegleitung: Wie hängt das zusammen?

Wurde bei Ihrem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, ist das oft der Ausgangspunkt für weitere Unterstützungsangebote im Schulalltag, etwa eine Schulbegleitung. Diese begleitet Ihr Kind im Unterricht, hilft bei der Orientierung im Schulalltag oder unterstützt in bestimmten Situationen, ersetzt aber keine sonderpädagogische Förderung durch die Schule selbst.

Mehr zu unserer Schulbegleitung & Teilhabeassistenz in Hamburg erfahren Sie auf der jeweiligen Leistungsseite. Details zur Beantragung, den zuständigen Stellen und der Finanzierung von Schulbegleitung finden Sie außerdem in unserem Ratgeber Schulbegleitung Hamburg beantragen. Allgemeine Fragen zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen für Familien beantworten wir auf Kosten & Finanzierung.

Beratung und Unterstützung in Hamburg

Ein Feststellungsverfahren kostet Nerven, vor allem wenn Sie zum ersten Mal damit zu tun haben. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen: Das REBBZ berät zum Verfahren selbst, die Elternkammer Hamburg zu Ihren Rechten als Eltern, und wir unterstützen, sobald es um die praktische Begleitung Ihres Kindes im Schulalltag geht.

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Braucht mein Kind einen Pflegegrad, um sonderpädagogischen Förderbedarf zu bekommen?

Nein. Die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein schulrechtliches Verfahren über das REBBZ und unabhängig von einem Pflegegrad. Manche Kinder haben beides, ein Pflegegrad ist aber keine Voraussetzung.

Können wir als Eltern zwischen Förderschule und Regelschule wählen?

Eltern können in Hamburg bei der Wahl des Förderorts mitwirken, insbesondere zwischen inklusiver Beschulung an der allgemeinen Schule und dem Besuch einer speziellen Schule (siehe Quellenangaben). Die konkrete Entscheidung wird im Gespräch mit dem REBBZ getroffen, eine unabhängige Beratung etwa über die Elternkammer Hamburg kann dabei hilfreich sein.

Was können wir tun, wenn wir mit der Entscheidung nicht einverstanden sind?

Sprechen Sie zunächst das Gespräch mit dem REBBZ beziehungsweise der Schulaufsicht. Für eine unabhängige Einordnung ist die Elternkammer Hamburg als allgemeine Interessenvertretung von Eltern gegenüber der Schulbehörde eine gute erste Anlaufstelle (siehe Quellenangaben).

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Quellenangaben:

  1. Hamburg.de, Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs: https://www.hamburg.de/service/info/111153893/
  2. Hamburg.de, Inklusive Bildung in Hamburg: Alle gemeinsam: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/schulen/inklusive-bildung-in-hamburg-alle-gemeinsam-589178
  3. Hamburg.de, REBBZ – Regionale Bildungs- und Beratungszentren: https://www.hamburg.de/rebbz/
  4. Elternkammer Hamburg: https://www.elternkammer-hamburg.de/

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