Zum Hauptinhalt springen
seniorenbetreuung mobilitaet teilhabe — Symbolbild zum Ratgeber „Merkzeichen G: Voraussetzungen, Freifahrt und welche Nachteilsausgleiche wirklich drin sind“
Finanzierung 7 Min Lesezeit

Merkzeichen G: Voraussetzungen, Freifahrt und welche Nachteilsausgleiche wirklich drin sind

Wer erfüllt die Voraussetzungen für das Merkzeichen G, welche Nachteilsausgleiche stehen wirklich zu und wie unterscheidet es sich vom Merkzeichen aG? Der Überblick mit Antragsweg.

Y

Yves Towae

21. Juli 2026 · Aktualisiert: 27. Juli 2026

Der Schwerbehindertenausweis ist da, aber im Feld für Merkzeichen steht nur ein „G". Viele Angehörige und Betroffene fragen sich dann, was dieser Buchstabe eigentlich konkret bringt: Nur eine Fahrkarte oder auch echte finanzielle Entlastung?

Dieser Artikel erklärt, wer die Voraussetzungen für das Merkzeichen G erfüllt, welche Nachteilsausgleiche tatsächlich damit verbunden sind und wo die Grenze zum stärkeren Merkzeichen aG verläuft.

Was bedeutet das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis?

Das Merkzeichen G steht für „erheblich gehbehindert". Rechtliche Grundlage ist § 229 SGB IX: Es wird eingetragen, wenn jemand infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Erkrankungen, Anfälle oder eine Störung der Orientierungsfähigkeit, nicht nur vorübergehend in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (siehe Quellenangaben).

Das Merkzeichen wird vom zuständigen Versorgungsamt im Rahmen des Schwerbehindertenausweis-Verfahrens festgestellt, gemeinsam mit dem Grad der Behinderung (GdB). Es ist eines von mehreren möglichen Merkzeichen, andere sind etwa H (Hilflosigkeit) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).

Voraussetzungen für das Merkzeichen G

In der Praxis wird meist ein Richtwert aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen herangezogen: Wer eine ortsübliche Wegstrecke von etwa 2 Kilometern nicht mehr in rund 30 Minuten zu Fuß zurücklegen kann, gilt in der Regel als erheblich gehbehindert im Sinne des Merkzeichens G (siehe Quellenangaben). Das betrifft nicht nur Erkrankungen des Bewegungsapparats, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen etwa bei Demenz.

Zusätzlich muss in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, der zumindest teilweise auf der Beeinträchtigung des Gehvermögens beruht. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet das Versorgungsamt anhand der eingereichten ärztlichen Unterlagen, nicht diese Übersicht hier.

💡
Wichtig zur Abgrenzung

Wir sind Betreuungsdienst nach §45b SGB XI, keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Pflegedienst. Wir können den Antrag auf das Merkzeichen G nicht rechtlich vertreten, aber wir begleiten Sie oder Ihre Angehörigen gerne persönlich zu Terminen beim Versorgungsamt oder Hausarzt, wenn die Wegstrecke selbst schon zur Hürde geworden ist.

Wenn die 2-Kilometer-Wegstrecke im Alltag längst zur echten Hürde geworden ist, müssen Sie das nicht allein klären. Wir begleiten Sie oder Ihre Angehörigen persönlich zu Terminen beim Versorgungsamt oder Hausarzt, während Sie sich um den Antrag kümmern.

Sprechen wir über Ihre Situation

Kostenlose Erstberatung – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Persönlich, ohne Druck, kein Callcenter.

kostenlos & unverbindlich · keine Vorkasse · 040 325 990 56

Welche Nachteilsausgleiche gibt es mit Merkzeichen G?

Die beiden wichtigsten Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen G betreffen Mobilität und Kraftfahrzeugsteuer. Wichtig zu wissen: Sie können in der Regel nur einen der beiden Vorteile gleichzeitig nutzen, nicht beide (siehe Quellenangaben).

Nachteilsausgleich Was das konkret bedeutet
Unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) Nutzung von Bus und Bahn im Nahverkehr gegen eine Wertmarke, für die ein Eigenanteil fällig wird, Stand 2026: 104 € pro Jahr beziehungsweise 53 € für ein Halbjahr (§228 SGB IX, siehe Quellenangaben)
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung Wahlweise anstelle der Freifahrt möglich: eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent, geregelt in § 3a Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (siehe Quellenangaben)

Je nach Bundesland und Einzelfall kommen weitere Erleichterungen hinzu, etwa beim Rundfunkbeitrag oder in bestimmten Härtefallregelungen. Ob diese für Ihre Situation gelten, klärt am zuverlässigsten das zuständige Versorgungsamt oder ein Pflegestützpunkt in Hamburg.

Merkzeichen G oder aG: Wo liegt der Unterschied?

Viele Angehörige verwechseln G mit dem deutlich weitreichenderen Merkzeichen aG. Der Unterschied ist in der Praxis erheblich, gerade beim Parken.

Tipp: Tabelle nach links wischen, um alle Spalten zu sehen.

Merkzeichen G Merkzeichen aG
Bedeutung erheblich gehbehindert im Straßenverkehr außergewöhnlich gehbehindert
Parkerleichterung / Behindertenparkausweis in der Regel nein ja, blauer EU-Parkausweis möglich
Kfz-Steuer 50 % Ermäßigung, alternativ Freifahrt vollständige Befreiung möglich

Wenn bei Ihren Eltern zusätzlich zum eingeschränkten Gehvermögen eine dauerhaft sehr schwere Bewegungseinschränkung vorliegt, lohnt sich ein genauerer Blick auf das Merkzeichen aG: Die Anforderungen sind deutlich höher, dafür ist mit diesem Merkzeichen auch ein eigener blauer Parkausweis möglich. Wie der Antrag dafür konkret abläuft, zeigt der folgende Abschnitt.

Merkzeichen G beantragen: So gehen Sie vor

  1. Antrag stellen: Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung samt Merkzeichen wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt, in Hamburg bei der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde). Diese Zuständigkeit gilt seit der Hamburger Behördenneustrukturierung zum 1. Juli 2025 (siehe Quellenangaben).
  2. Ärztliche Unterlagen sammeln: Aktuelle Befunde von Hausarzt, Neurologe oder Orthopädie beschleunigen das Verfahren, insbesondere Angaben zur tatsächlichen Gehstrecke im Alltag.
  3. Bescheid abwarten: Das Versorgungsamt prüft GdB und Merkzeichen gemeinsam und stellt einen Ausweis mit den zutreffenden Kennzeichen aus.
  4. Wertmarke oder Steuer-Ermäßigung wählen: Mit dem Ausweis entscheiden Sie, ob die Freifahrt-Wertmarke oder die Kfz-Steuer-Ermäßigung für die Familie sinnvoller ist.
  5. Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen: Gegen einen ablehnenden Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch möglich (§ 84 SGG, siehe Quellenangaben). Eine rechtliche Einschätzung dazu leistet im Zweifel ein Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle.

Warum das Merkzeichen G für die Alltagsbegleitung wichtig ist

Wer eine Wegstrecke von 2 Kilometern nicht mehr in 30 Minuten schafft, kommt auch spontan schwerer zum Arzt, zur Apotheke oder zum Wochenmarkt. Genau hier setzt unsere Alltagsbegleitung an: Wir begleiten Ihre Eltern zu Terminen, übernehmen kurze Wege gemeinsam und schaffen so wieder Bewegungsfreiheit im Alltag.

Details zur gemeinsamen Begleitung zu Arztterminen finden Sie in unserem Artikel Begleitung zum Arzt für Senioren. Mehr zum Leistungsumfang insgesamt lesen Sie auf unserer Seite Alltagsbegleitung in Hamburg.

Bei Kindern gelten für Merkzeichen und Nachteilsausgleiche teils andere Maßstäbe. Falls es um Ihr Kind geht, lesen Sie dazu unseren Artikel Merkzeichen H beim Schwerbehindertenausweis für Kinder. Wie sich Nachteilsausgleiche und Pflegegrad-Leistungen finanziell insgesamt zusammenfügen, erklären wir auf unserer Seite Kosten & Finanzierung.

Reicht das Merkzeichen G für einen Behindertenparkausweis?

Nein, in der Regel nicht. Der blaue EU-Parkausweis mit Parkerleichterungen ist an das deutlich strengere Merkzeichen aG gebunden. Mit G allein besteht üblicherweise kein Anspruch darauf.

Kann ich Freifahrt und Kfz-Steuer-Ermäßigung gleichzeitig nutzen?

In der Regel nicht. Mit Merkzeichen G besteht ein Wahlrecht zwischen der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr gegen Wertmarke und der 50-prozentigen Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung nach § 3a Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz, beides zusammen ist nicht vorgesehen (siehe Quellenangaben).

Übernimmt Ihre Agentur den Antrag auf das Merkzeichen G?

Den Antrag selbst stellen Sie oder ein Fachanwalt für Sozialrecht beim Versorgungsamt, das gehört nicht zu unserem Leistungsspektrum. Wir unterstützen Sie aber gern als Betreuungsdienst dabei, Termine wahrzunehmen und den Alltag zu erleichtern, während das Verfahren läuft.

Wenn kürzere Wege im Alltag zur echten Belastung werden, sprechen Sie uns an. Wir hören zu, erklären, wie eine Alltagsbegleitung konkret aussehen kann, und stellen Ihnen persönlich eine feste Bezugsperson vor.

040 325 990 56 – kostenlos und unverbindlich, kein Callcenter, Rückruf vom Inhaber persönlich.

Sprechen wir über Ihre Situation

Kostenlose Erstberatung – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Persönlich, ohne Druck, kein Callcenter.

kostenlos & unverbindlich · keine Vorkasse · 040 325 990 56

Quellenangaben:

  1. SGB IX, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
  2. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), § 3a Abs. 2, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): https://www.bmas.de/
  4. Familienratgeber, Informationsportal des BMAS: https://www.familienratgeber.de/
  5. Familienratgeber, Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (Stand 2026): https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis
  6. Freie und Hansestadt Hamburg, Erstantrag Schwerbehinderung / Versorgungsamt Hamburg: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/behinderung/anerkennung/erstantrag-schwerbehinderte-43368
  7. schwerbehindertenausweis.de, Versorgungsamt Hamburg: https://www.schwerbehindertenausweis.de/versorgungsamt/versorgungsamt-hamburg
  8. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/
  9. Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 84 Widerspruchsfrist, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
  10. Freie und Hansestadt Hamburg, Neustrukturierung der Behörden zum 1. Juli 2025: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/aktuelles/pressemeldungen/neustrukturierung-der-behoerden-tritt-in-kraft-1075614

Nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung in Hamburg

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation an und zeigen Ihnen, welche Unterstützung möglich ist – und was die Pflegekasse übernimmt. Unverbindlich, ohne Druck.