Wenn Ihr Angehöriger aus dem Krankenhaus entlassen wird, haben Sie im Durchschnitt 24 Stunden Vorlauf. Die meisten Hamburger Familien wissen nicht, dass in dieser Zeit drei Anträge gestellt, zwei Stellen kontaktiert und ein Fahrdienst für den Entlasstag organisiert werden sollten — und dass das meiste davon kostenlos ist. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie wann tun müssen, welche Hamburger Stellen sofort helfen und wie eine Alltagsbegleitung die ersten Wochen zu Hause tragbar macht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✔ Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, ein Entlassungsmanagement anzubieten (§ 39 SGB V)
- ✔ Den Sozialdienst im Krankenhaus vor der Entlassung kontaktieren — nicht danach
- ✔ §45b SGB XI: 131 € Entlastungsbetrag monatlich — auch ohne abgeschlossene Pflegegradeinstufung nutzbar
- ✔ Pflegestützpunkt Hamburg: kostenlose Beratung unter 040 428 37-4800
- ✔ Alltagsbegleitung kann noch am Entlasstag beginnen — Vorlauf von 24–48 h reicht
Was Krankenhaus und Sozialdienst schon vor der Entlassung leisten müssen
Das ist vielen nicht bekannt: Jedes Krankenhaus in Deutschland ist seit 2016 gesetzlich verpflichtet, ein strukturiertes Entlassungsmanagement anzubieten. Die Rechtsgrundlage ist § 39 Absatz 1a SGB V. Konkret bedeutet das: Spätestens am zweiten Tag nach der Aufnahme muss das Krankenhaus einschätzen, ob nach der Entlassung ein Pflegebedarf besteht — und wenn ja, entsprechende Maßnahmen einleiten.
In großen Hamburger Häusern wie dem UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf), dem Marienkrankenhaus in Hoheluft oder den Asklepios-Kliniken gibt es eigene Sozialdienste, die genau das koordinieren. Fragen Sie aktiv danach. Der Sozialdienst kann:
- einen Pflegegrad-Antrag noch während des Aufenthalts einleiten
- einen ambulanten Pflegedienst oder Alltagsbegleitung organisieren
- Heilmittel und Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett) verordnen lassen
- Kontakt zu Hamburger Pflegestützpunkten herstellen
- bei Bedarf eine Kurzzeitpflege als Übergangslösung vermitteln
Der Entlassbrief, den Ihr Angehöriger mitnimmt, muss laut §39 SGB V mehr enthalten als eine Medikamentenliste. Er muss Empfehlungen zur Weiterbehandlung, einen Hinweis auf bestehenden Pflegebedarf sowie notwendige Folgetermine enthalten. Fehlt das, haben Sie das Recht, es nachzufordern.
Tipp: Sozialdienst frühzeitig einbinden
Bitten Sie schon am zweiten oder dritten Krankenhaustag darum, den Sozialdienst einzuschalten — nicht erst kurz vor der Entlassung. Je früher der Kontakt hergestellt ist, desto mehr kann vorbereitet werden, bevor Ihr Angehöriger nach Hause kommt.
Die erste Woche zu Hause: Was jetzt wirklich zu tun ist
Die Rückkehr nach Hause nach einem Krankenhausaufenthalt ist für viele Betroffene — und ihre Familien — der schwierigste Moment. Plötzlich ist der strukturierte Krankenhausalltag weg, und der Haushalt läuft nicht von allein. Hier ist, was in den ersten 72 Stunden konkret zu tun ist:
| Zeitpunkt | Aufgabe | Wen kontaktieren |
|---|---|---|
| Tag 1 (Entlasstag) | Entlassbrief und Medikamente sicherstellen, Fahrdienst organisiert haben | Sozialdienst Krankenhaus, Alltagsbegleitung |
| Tag 1–2 | Pflegegrad-Antrag stellen (oder Eilantrag bei dringendem Bedarf) | Pflegekasse (Krankenkasse anrufen) |
| Tag 2–3 | Pflegestützpunkt Hamburg kontaktieren für unabhängige Beratung | 040 428 37-4800 |
| Woche 1 | Alltagsbegleitung für die nächsten 4–8 Wochen vereinbaren | Agentur für Betreuungsdienste Hamburg, 040 325 990 56 |
| Woche 1–2 | Nachsorgetermine und Reha-Fahrten planen, Fahrdienst einrichten | Hausarzt, Alltagsbegleitung, Krankenkasse (§60 SGB V) |
§ 45b Schnellantrag stellen, bevor der Pflegegrad da ist
Eine der häufigsten Fehlannahmen: Viele Familien warten mit der Organisation von Betreuung, bis der Pflegegrad offiziell festgestellt ist. Das dauert in Hamburg — wie bundesweit — im Regelfall vier bis sechs Wochen nach dem MDK-Besuch. Dabei geht wertvolle Zeit verloren.
Was kaum jemand weiß: Sie können den Antrag auf Pflegebedürftigkeit noch während des Krankenhausaufenthalts oder direkt nach der Entlassung stellen. Die Pflegekasse ist dann verpflichtet, bei akutem Pflegebedarf innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden. Bei Versäumung dieser Frist hat der Antragsteller unter Umständen Anspruch auf eine Pauschalzahlung.
Noch wichtiger: § 45b SGB XI gewährt einen monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 Euro — ab Pflegegrad 1. Dieser Betrag gilt für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, also auch für Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge können bis zu zwölf Monate angespart und dann auf einmal eingesetzt werden.
Für Familien in Hamburg, die ihre Angehörigen in Stadtteilen wie Barmbek, Altona oder Bergedorf versorgen, bedeutet das: Mit dem §45b-Entlastungsbetrag kann die Alltagsbegleitung in der Übergangsphase in vielen Fällen vollständig gedeckt werden — ohne Eigenanteil.
Den Antrag stellen Sie direkt bei der Pflegekasse — das ist die Pflegeabteilung Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dafür nur das Versicherungsverhältnis und eine kurze Schilderung des Hilfebedarfs. Der Sozialdienst des Krankenhauses kann diesen Antrag auch direkt für Sie einleiten.
Welche Hamburger Stellen sofort nach der Entlassung helfen
Hamburg hat ein gut ausgebautes Netz an Anlaufstellen für genau diese Situation — aber viele Familien kennen es nicht. Hier die wichtigsten:
Pflegestützpunkte Hamburg: Es gibt sieben Pflegestützpunkte — einen pro Bezirk. Sie sind kostenlos, unabhängig von Anbietern und beraten zu allen Fragen rund um Pflege, Anträge und häusliche Versorgung. Der zentrale Einstieg läuft über das HAM-Pflegetelefon: 040 428 37-4800, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
KISS Hamburg (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe): Vermittelt Selbsthilfegruppen und Unterstützungsangebote für Betroffene und Angehörige — nützlich besonders bei Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Demenz nach dem Krankenhausaufenthalt.
Sozialdienst im Krankenhaus: Wie beschrieben zuständig für die Brücke zwischen Klinik und häuslicher Versorgung. Sprechen Sie den Sozialdienst des UKE, der Asklepios-Kliniken oder des Marienkrankenhauses aktiv an — er muss tätig werden, wenn Sie es anfragen.
Agentur für Betreuungsdienste Hamburg: Wenn Sie eine Alltagsbegleitung noch vor oder kurz nach der Entlassung einrichten möchten, reicht ein Anruf: 040 325 990 56. Mit 24–48 Stunden Vorlauf können wir in den meisten Hamburger Stadtteilen — von Eimsbüttel über Wandsbek bis Harburg — eine passende Begleiterin vermitteln.
Fahrdienst und Nachsorge: Was Kranken- und Pflegekasse übernehmen
Nach einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt stehen meist viele Folgetermine an: Kontrolluntersuchungen beim Facharzt, ambulante Reha, Physiotherapie, Blutabnahmen. Viele ältere Menschen in Hamburg können diese Wege nicht allein bewältigen — und nicht jede Familie kann jedes Mal mitfahren.
Zwei unterschiedliche Kostenträger kommen hier in Frage:
Krankenkasse (§ 60 SGB V): Bei medizinisch notwendigen Fahrten zu Behandlungen kann die Krankenkasse die Fahrtkosten erstatten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Gilt insbesondere für Dialyse, Chemotherapie und Fahrten nach einem stationären Aufenthalt, wenn eine Gehbehinderung oder ein Merkzeichen vorliegt. Klären Sie das mit dem behandelnden Arzt.
Pflegekasse (§ 45b SGB XI): Wenn keine Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, kann der §45b-Entlastungsbetrag für Begleitfahrten eingesetzt werden — sofern die begleitende Person als anerkannter Betreuungsdienst zugelassen ist. Die Agentur für Betreuungsdienste Hamburg ist nach Landesrecht anerkannt und damit §45b-fähig.
Was das in der Praxis bedeutet: Ein Senior aus Rahlstedt, der nach einem Hüftgelenksersatz zweimal wöchentlich zur ambulanten Reha muss, kann die Fahrten und Begleitung über den Entlastungsbetrag organisieren — ohne zusätzliche Belastung für die Familie.
Wie eine Alltagsbegleitung in der Übergangsphase konkret aussieht
Die ersten vier bis acht Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt sind für viele die kritischste Phase. Der Körper erholt sich, alte Routinen funktionieren noch nicht wieder, und das soziale Netz muss sich neu organisieren. Eine Alltagsbegleiterin ist in dieser Zeit keine Pflegefachkraft — aber sie übernimmt genau die Aufgaben, die das Alltägliche wieder möglich machen:
- Begleitung zu Arzt-, Reha- und Physiotherapie-Terminen
- Einkaufen und Erledigung von Besorgungen
- Unterstützung beim Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
- Gesellschaft, Gespräch und kognitive Aktivierung
- Beaufsichtigung nach Eingriffen, bei denen Sturzgefahr besteht
- Koordination mit Angehörigen und Weitergabe von Beobachtungen
Eine Alltagsbegleitung ist kein Rundum-Sorglos-Paket — sie ist eine gezielte Brücke. Sie gibt dem Betroffenen Sicherheit, entlastet die Familie und schafft den Raum, den der Körper für die Genesung braucht.
Fallbeispiel: Herr A. aus Altona
Herr A. (Name zum Schutz unserer Kunden geändert) wurde nach einem ischämischen Schlaganfall zwei Wochen im Asklepios Klinikum Altona behandelt. Seine Tochter wohnt in Eimsbüttel, arbeitet Vollzeit und hat zwei Kinder. Als die Entlassung angekündigt wurde, wusste sie nicht, wo anfangen.
Der Sozialdienst des Asklepios hatte bereits einen Pflegegrad-Antrag eingeleitet und auf §45b hingewiesen. Die Tochter rief noch am selben Tag bei uns an: 040 325 990 56. Am nächsten Morgen — dem Entlasstag — holte eine unserer Begleiterinnen Herrn A. mit dem Fahrdienst aus der Klinik ab und begleitete ihn in seine Wohnung in Ottensen.
In den folgenden sechs Wochen begleitete sie ihn dreimal wöchentlich: zu Physiotherapie und Logopädie, zum Einkaufen und an einem Tag in der Woche einfach raus — in den Altonaer Volkspark. Der Pflegegrad 2 wurde vier Wochen nach Antragstellung bewilligt. Der gesamte Zeitraum davor wurde rückwirkend über den §45b-Entlastungsbetrag abgerechnet. Für die Tochter: Eigenanteil null Euro.
FAQ: Nach Krankenhausaufenthalt — Alltagsbegleitung in Hamburg
Kann ich §45b-Leistungen beantragen, bevor der Pflegegrad offiziell festgestellt wurde?
Ja. Nach einem Krankenhausaufenthalt können Sie einen Eilantrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden. Bis zur Bescheidung können vorläufige Leistungen bewilligt werden. Sprechen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus direkt auf diesen Eilantrag an.
Wie hoch ist der §45b-Entlastungsbetrag und wofür kann er genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 Euro pro Monat. Er gilt ab Pflegegrad 1 und kann für anerkannte Alltagsbegleitung, Betreuungsdienste und Haushaltshilfe eingesetzt werden. Nicht abgerufene Beträge können bis zu zwölf Monate angespart werden.
Welche Hamburger Pflegestützpunkte helfen nach einer Krankenhausentlassung?
Hamburg hat sieben Pflegestützpunkte — einen pro Bezirk. Sie beraten kostenlos, unabhängig und trägerübergreifend. Der zentrale Einstieg läuft über das HAM-Pflegetelefon: 040 428 37-4800, Montag bis Freitag 9–17 Uhr. Alle Stützpunkte vermitteln auch Sozialdienste und Alltagsbegleiter.
Übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten zu Nachsorge-Terminen?
Bei medizinisch notwendigen Fahrten zu Nachsorge- oder Kontrolluntersuchungen nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse die Kosten nach §60 SGB V erstatten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Für Begleitung ohne Krankenfahrt-Verordnung kann der §45b-Entlastungsbetrag der Pflegekasse eingesetzt werden.
Was muss im Entlassbrief des Krankenhauses stehen?
Der Entlassbrief muss laut §39 SGB V eine Weiterbehandlungsempfehlung, alle verordneten Medikamente mit Dosierung, notwendige Folgeuntersuchungen sowie Hinweise auf häuslichen Pflegebedarf enthalten. Hat der Sozialdienst des Krankenhauses mitgewirkt, sollte auch die Einschätzung des häuslichen Hilfebedarfs vermerkt sein.
Was leistet eine Alltagsbegleitung in den ersten Wochen nach der Entlassung konkret?
Eine Alltagsbegleiterin übernimmt in der Übergangsphase Aufgaben wie: Begleitung zu Arzt- und Reha-Terminen, Einkaufen, Unterstützung beim Kochen und Haushalt, Gesellschaft und Gespräch sowie Beaufsichtigung nach Operationen. Sie ist keine Pflegefachkraft, ersetzt aber viele Alltagsaufgaben, die Angehörige sonst übernehmen müssten.
In welchen Hamburger Stadtteilen ist die Agentur für Betreuungsdienste tätig?
Die Agentur für Betreuungsdienste Hamburg ist in allen sieben Bezirken tätig — von Altona über Eimsbüttel und Barmbek bis Bergedorf, Harburg und Wandsbek. Über 40 Stadtteile werden regelmäßig betreut. Rufen Sie uns an: 040 325 990 56.
Weiterführende Ratgeber:
Jetzt Alltagsbegleitung organisieren
Sie holen Ihren Angehörigen bald aus dem Krankenhaus ab — oder er ist schon zu Hause und die ersten Wochen sind schwieriger als erwartet? Rufen Sie uns an. Wir klären in einem kurzen Gespräch, was möglich ist, was die Pflegekasse übernimmt und wann wir beginnen können.
Yves Towae
Inhaber, Agentur für Betreuungsdienste Hamburg
Yves Towae berät Hamburger Familien seit Jahren bei der Organisation von Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung. Sein Fokus liegt auf der unkomplizierten Nutzung von Pflegekassenleistungen — insbesondere §45b SGB XI — damit Familien nicht unnötig aus eigener Tasche zahlen.
Quellen & Rechtlicher Hinweis
- § 39 SGB V — Krankenhausbehandlung und Entlassungsmanagement, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag, Sozialgesetzbuch Elftes Buch
- § 60 SGB V — Fahrkosten, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
- Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg — Pflegestützpunkte Hamburg (Stand 2024)
- GKV-Spitzenverband — Begutachtungsrichtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit (2023)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Leistungsansprüche hängen von den persönlichen Umständen ab und sollten mit der zuständigen Pflegekasse besprochen werden.