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seniorenbetreuung einkaufen besorgungen — Symbolbild zum Ratgeber „Pflegesachleistung & Kombinationsleistung einfach erklaert: So holen Sie mehr aus der Pflegekasse“
Finanzierung 7 Min. Lesezeit

Pflegesachleistung & Kombinationsleistung einfach erklärt: So holen Sie mehr aus der Pflegekasse

Was Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI konkret abdecken, wie hoch die Beträge 2025 je Pflegegrad sind und wie sich die Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld berechnet.

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Yves Towae

20. Juli 2026

Wer einen Pflegegrad hat, entscheidet sich meist automatisch für eine von zwei Leistungsarten: die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld. Viele Angehörige wissen jedoch nicht, dass sich beide kombinieren lassen und wie viel Spielraum die sogenannte Kombinationsleistung tatsächlich bietet.

In diesem Artikel erklären wir, was Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI konkret abdecken, wie hoch die Beträge 2025 je Pflegegrad ausfallen und wie sich die Kombination mit dem Pflegegeld nach §38 SGB XI berechnet.

Was sind Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI?

Die Pflegesachleistung ist ein monatliches Sachleistungsbudget der Pflegekasse für den Einsatz eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes im eigenen Zuhause. Laut Gesetz umfasst sie körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (siehe Quellenangaben). Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Wichtig: Die Pflegesachleistung wird nicht an Sie ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse bis zur Höhe des jeweiligen monatlichen Betrags ab. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, tragen Sie die Differenz selbst.

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Wichtig zur Abgrenzung

Wir sind Betreuungsdienst nach §45b SGB XI, kein ambulanter Pflegedienst. Die Pflegesachleistung nach §36 SGB XI ist Leistungen zugelassener Pflegedienste vorbehalten, etwa Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Für medizinische Behandlungspflege verweisen wir Sie ehrlich an einen Pflegedienst oder Ihren Hausarzt. Unser Ansatz ist die Alltagsbegleitung, finanziert über den Entlastungsbetrag §45b.

Pflegesachleistungen: Beträge 2025 nach Pflegegrad

Die Höhe der Pflegesachleistung ist im Gesetz je Pflegegrad festgelegt und wurde im Rahmen der Pflegereform stufenweise angehoben. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 (siehe Quellenangaben):

Pflegegrad Pflegesachleistung (monatlich)
Pflegegrad 1kein Anspruch auf Pflegesachleistung
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Zum Vergleich: Das Pflegegeld, das Angehörige oder andere private Betreuungspersonen erhalten, wenn sie die Versorgung selbst organisieren, liegt deutlich darunter: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5), Stand 2025 (siehe Quellenangaben). Genau dieser Unterschied macht die Kombinationsleistung interessant.

Wie hoch die Leistungen insgesamt ausfallen, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Einen Überblick über typische Ansprüche finden Sie im Artikel Pflegegrad 2 – was steht mir zu?

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Was ist die Kombinationsleistung nach §38 SGB XI?

Nicht jede Familie nutzt den vollen Sachleistungsbetrag für einen Pflegedienst. Häufig übernehmen Angehörige einen Teil der Versorgung selbst, während der Pflegedienst nur stundenweise kommt. Für genau diesen Fall gibt es die Kombinationsleistung.

Laut §38 SGB XI erhalten Sie anteiliges Pflegegeld für den Prozentsatz der Pflegesachleistung, den Sie nicht in Anspruch nehmen (siehe Quellenangaben). Nutzen Sie beispielsweise nur 60 % Ihres Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, erhalten Sie für die verbleibenden 40 % anteiliges Pflegegeld. Diese Aufteilung bindet Sie für sechs Monate, bevor Sie sie neu anpassen können.

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Nehmen wir an, bei Ihrer Mutter wurde Pflegegrad 3 festgestellt. Der Pflegedienst kommt zweimal täglich und nutzt dabei 60 % des Sachleistungsbudgets von 1.497 €, also 898,20 €. Für die verbleibenden 40 % erhält Ihre Mutter anteiliges Pflegegeld: 40 % von 599 € sind 239,60 €.

Insgesamt stehen ihr damit 898,20 € Sachleistung plus 239,60 € Pflegegeld zur Verfügung, ohne dass sie mehr Anspruch verbraucht, als ihr laut Pflegegrad zusteht. Der genaue Prozentsatz lässt sich mit der Pflegekasse individuell abstimmen und richtet sich danach, wie viel professionelle Unterstützung tatsächlich gebraucht wird.

Ob und wie sich Ihre Situation ähnlich rechnet, können Sie unverbindlich mit unserem Anspruchs-Check prüfen:

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* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.

Ungenutzte Pflegesachleistung: Der Umwandlungsanspruch als zusätzliche Chance

Die Pflegesachleistung ist ein monatliches Budget. Nicht abgerufene Beträge werden nicht automatisch in den Folgemonat übertragen oder ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein nicht genutzter Anteil jedoch für Entlastungsleistungen im Alltag einsetzen, etwa für eine feste Bezugsperson, die Ihre Mutter oder Ihren Vater begleitet.

Wie der Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI genau funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie viel sich davon für Alltagsbegleitung nutzen lässt, erklären wir ausführlich in unserem Artikel Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI.

Genau hier setzen wir als Betreuungsdienst an: mit unserer Alltagsbegleitung in Hamburg, die über den Entlastungsbetrag §45b finanziert werden kann. Weitere Details zum Zusammenspiel der Leistungsarten erklären wir auf unserer Seite Kosten & Finanzierung.

Die aktuell diskutierte Pflegereform könnte diese Leistungsarten in den kommenden Jahren verändern. Wie der Stand des Referentenentwurfs derzeit aussieht, ordnen wir im Artikel Pflegereform 2027 ein.

So gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Leistungen kombinieren möchten

  1. Pflegegrad prüfen: Ohne Pflegegrad 2 oder höher besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung.
  2. Bedarf mit Pflegedienst klären: Besprechen Sie mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst, welcher Anteil der Sachleistung tatsächlich benötigt wird.
  3. Kombination bei der Pflegekasse melden: Die gewählte Aufteilung zwischen Sachleistung und Pflegegeld teilen Sie Ihrer Pflegekasse formlos mit.
  4. Ungenutzten Anteil für Entlastung nutzen: Prüfen Sie, ob sich nicht abgerufene Beträge über den Umwandlungsanspruch für Alltagsbegleitung einsetzen lassen.
  5. Bei uns unverbindlich beraten lassen: Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, wie sich Ihre Situation optimal aufteilen lässt, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen.

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Wie oft kann ich zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld wechseln?

Die gewählte Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld bindet Sie laut §38 SGB XI für sechs Monate. Erst danach können Sie das Verhältnis neu anpassen (siehe Quellenangaben).

Kann ich die Pflegesachleistung für Ihre Betreuungskräfte nutzen?

Nein. Die Pflegesachleistung ist Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes vorbehalten. Als Betreuungsdienst nach §45b SGB XI rechnen wir nicht über die Pflegesachleistung ab, sondern über den Entlastungsbetrag. Nicht ausgeschöpfte Sachleistungsanteile lassen sich unter Umständen über den Umwandlungsanspruch für unsere Alltagsbegleitung einsetzen, die genauen Details klären wir gern im persönlichen Gespräch.

Was passiert mit nicht genutzter Pflegesachleistung am Monatsende?

Die Pflegesachleistung ist ein monatliches Budget. Nicht abgerufene Beträge werden grundsätzlich nicht automatisch in den Folgemonat übertragen oder ausgezahlt.

Wenn Sie unsicher sind, wie viel Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Entlastungsbetrag Ihrer Familie tatsächlich zusteht, sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Situation kostenlos und erklären in Ruhe, welche Kombination für Sie sinnvoll ist.

Welche Budgets stehen Ihnen zu?

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Quellenangaben:

  1. §36 SGB XI (Pflegesachleistung), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
  2. §38 SGB XI (Kombinationsleistung), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
  3. §37 SGB XI (Pflegegeld), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
  4. Bundesgesundheitsministerium, Leistungen der Pflegeversicherung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege

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