„Bekommt meine Mutter nicht weiter ihr Pflegegeld, wenn wir jetzt zusätzlich eine Betreuungskraft holen?" Diese Frage zum Pflegegeld für Angehörige hören wir fast jede Woche. Viele Familien fürchten, dass zusätzliche Unterstützung das Pflegegeld kürzt, und verzichten deshalb lieber ganz auf Entlastung.
Dieser Artikel zeigt Ihnen die aktuellen Pflegegeld-Beträge 2026 je Pflegegrad, erklärt die Auszahlung und macht deutlich: Wer Betreuungsleistungen über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI abrechnet, verliert dadurch keinen Cent Pflegegeld.
Was ist Pflegegeld für Angehörige und wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld für Angehörige ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgt werden, statt einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Laut Bundesgesundheitsministerium gehört das Pflegegeld zu den zentralen Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege (siehe Quellenangaben).
Anspruch auf Pflegegeld nach §37 SGB XI besteht ab Pflegegrad 2. Wer als Pflegegrad 1 eingestuft ist, erhält kein Pflegegeld, kann aber den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI nutzen (siehe Quellenangaben).
Pflegegeld 2026: Diese Beträge gelten je Pflegegrad
Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich in §37 SGB XI festgelegt und richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Seit dem 1. Januar 2025 gelten laut §37 SGB XI und der Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums folgende monatliche Beträge (siehe Quellenangaben):
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld, nur Entlastungsbetrag §45b |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Diese Beträge gelten unabhängig davon, ob die versicherte Person allein lebt oder mit Angehörigen zusammenwohnt. Wichtig für die Praxis: Diese Zahlen betreffen die aktuelle Rechtslage. Die Bundesregierung plant mit der Pflegereform 2027 Änderungen an der Pflegeversicherung, dazu weiter unten mehr.
Wie und wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen, nicht direkt an die pflegenden Angehörigen. Es unterliegt keiner Zweckbindung: Die versicherte Person entscheidet selbst, wofür sie das Geld verwendet, häufig als Anerkennung für Angehörige, die die Betreuung übernehmen (siehe Quellenangaben).
Voraussetzung für den fortlaufenden Bezug ist in der Regel der regelmäßige Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI, mit dem die Pflegekasse prüft, ob die häusliche Versorgung sichergestellt ist. Wird dieser Termin versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden.
Ob dieser Beratungsbesuch für Ihre Situation Auswirkungen hat und wie sich Pflegegeld und Betreuung in Ihrem Fall sicher kombinieren lassen, müssen Sie nicht allein herausfinden. In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir das gemeinsam mit Ihnen ein.
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Pflegegeld und Betreuung kombinieren: der häufigste Irrtum der Familien
Der Irrglaube, jede zusätzliche Unterstützung kürze automatisch das Pflegegeld, hält viele Familien davon ab, sich rechtzeitig Entlastung zu holen. Tatsächlich kommt es entscheidend darauf an, über welchen Topf die Leistung abgerechnet wird.
Nur wenn ein ambulanter Pflegedienst Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI erbringt, also körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist in §38 SGB XI geregelt (siehe Quellenangaben). Behandlungspflege, also medizinische Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, ist dagegen keine Leistung nach §36 SGB XI, sondern wird gesondert über die Krankenversicherung nach §37 SGB V abgerechnet und berührt diese Kombinationsleistung nicht. Wie sich die Kürzung genau berechnet, erklären wir ausführlich in unserem Artikel Pflegesachleistung und Kombinationsleistung erklärt.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist dagegen ein eigenständiges, zusätzliches Budget von Stand 2026 monatlich 131 € (siehe Quellenangaben). Es ist gesetzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen und wirkt sich nicht auf die Höhe des Pflegegeldes aus. Wenn wir als Betreuungsdienst Alltagsbegleitung, Demenzbegleitung oder stundenweise Entlastung übernehmen, zum Beispiel im Rahmen unserer Senioren- und Demenzbetreuung, rechnen wir genau über diesen Entlastungsbetrag ab, nicht über die Pflegesachleistung.
Betreuung über den Entlastungsbetrag §45b oder den Umwandlungsanspruch §45a läuft getrennt vom Pflegegeld. Wer unsere Betreuungsleistungen nutzt, behält sein Pflegegeld in voller Höhe, solange kein ambulanter Pflegedienst zusätzlich Pflegesachleistungen abrechnet.
Wichtig zur Abgrenzung: Wir sind Betreuungsdienst nach §45b SGB XI, kein Pflegedienst. Grundpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung übernehmen wir nicht, dafür ist ein ambulanter Pflegedienst der richtige Ansprechpartner. Wir kümmern uns um Alltagsbegleitung, Gesellschaft und Entlastung der Angehörigen.
Wie viel Budget Ihnen aus Pflegegeld, Entlastungsbetrag und weiteren Leistungen insgesamt zur Verfügung steht, lässt sich am schnellsten mit unserem Anspruchs-Check klären.
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* Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und dem aktuellen Begutachtungsinstrument für Pflegegrade. Sie stellt keine rechtlich verbindliche Zusage dar — die offizielle Pflegegradfeststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Wir klären Ihren konkreten Anspruch kostenlos im Beratungsgespräch.
Einen vollständigen Überblick über alle Finanzierungswege, inklusive Umwandlungsanspruch und gemeinsamem Jahresbetrag für Verhinderungspflege, finden Sie außerdem auf unserer Seite Kosten & Finanzierung.
Was ändert sich mit der Pflegereform 2027?
Die Bundesregierung arbeitet an einer umfassenden Pflegeversicherungsreform, die häufig unter dem Stichwort PNOG diskutiert wird. Stand Juli 2026 handelt es sich dabei um einen Referentenentwurf, noch kein beschlossenes Gesetz. Die hier genannten Pflegegeld-Beträge und Regeln zur Kombination mit Betreuungsleistungen gelten also für die aktuelle Rechtslage.
Welche Änderungen konkret diskutiert werden und was das für Pflegegrad-Leistungen bedeuten könnte, haben wir in unserem separaten Beitrag Pflegereform 2027: Was sich ändern könnte zusammengefasst.
Häufige Fragen zum Pflegegeld für Angehörige 2026
Kürzt eine Betreuungskraft mein Pflegegeld?
Nein, nicht wenn die Betreuung über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI abgerechnet wird. Eine Kürzung des Pflegegeldes greift nur, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI erbringt (siehe Quellenangaben).
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026?
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld nach §37 SGB XI Stand 2026 monatlich 347 € (siehe Quellenangaben).
Muss ich das Pflegegeld für einen bestimmten Zweck verwenden?
Nein, anders als der Entlastungsbetrag unterliegt das Pflegegeld keiner Zweckbindung. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst über die Verwendung.
Bekomme ich als Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, Pflegegeld nach §37 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu, mit dem Sie zum Beispiel unsere Betreuungsleistungen finanzieren können.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie viel Ihnen konkret zusteht und wie sich Pflegegeld und Betreuung in Ihrem Fall sinnvoll kombinieren lassen, sprechen wir das gern in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch durch.
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Quellenangaben:
- §37 SGB XI: Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
- §45b SGB XI: Entlastungsbetrag, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- §36 SGB XI: Pflegesachleistung, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
- §38 SGB XI: Kombinationsleistung, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
- Bundesgesundheitsministerium, Leistungen der Pflege: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege
- Bundesgesundheitsministerium, Übersicht der Leistungsbeträge 2026: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2026.pdf
- Verbraucherzentrale, Gesundheit & Pflege: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege