Wenn die eigenen Eltern im Alltag nicht mehr allein zurechtkommen, aber keine medizinische Pflege brauchen, stellt sich schnell die Kostenfrage: Was kostet stundenweise Betreuung für Senioren, wenn man sie privat organisiert? Und ab wann beteiligt sich die Pflegekasse?
Dieser Artikel ordnet ein, was privat organisierte Betreuung und ein anerkannter Betreuungsdienst kostenmäßig unterscheidet, und zeigt, wann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI einen Teil der Kosten übernimmt.
Was ist stundenweise Betreuung für Senioren genau?
Stundenweise Betreuung für Senioren meint Alltagsbegleitung nach Bedarf: eine feste Bezugsperson kommt für einzelne Stunden pro Woche oder Monat vorbei, leistet Gesellschaft, begleitet zu Terminen oder beim Einkaufen, unterstützt bei Spaziergängen oder beim Gedächtnistraining und schenkt pflegenden Angehörigen dadurch etwas Zeit für sich.
Wichtig zur Abgrenzung: Das ist Betreuung und Entlastung, keine medizinische Pflege. Medikamentengabe, Wundversorgung oder Körperpflege gehören in die Hände einer Pflegefachkraft beziehungsweise eines Pflegedienstes. Wer diesen Bedarf hat, ist bei uns an der falschen Adresse und sollte sich an den Hausarzt, den Pflegestützpunkt oder direkt an einen ambulanten Pflegedienst wenden.
Seniorenbetreuung privat zahlen oder über die Pflegekasse abrechnen?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, stundenweise Betreuung zu organisieren. Erstens: Sie organisieren privat eine Betreuungsperson, etwa über Nachbarschaftshilfe, eine Bekannte oder eine freiberuflich tätige Kraft, und tragen die Kosten vollständig selbst. Zweitens: Sie beauftragen einen nach Landesrecht anerkannten Betreuungsdienst, dessen Leistungen bei vorhandenem Pflegegrad ganz oder teilweise über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet werden können.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht nur im Stundensatz, sondern in der Erstattungsfähigkeit: Nur Angebote, die nach Landesrecht als „Angebote zur Unterstützung im Alltag" anerkannt sind, können über die Pflegekasse abgerechnet werden (siehe Quellenangaben). Eine privat organisierte Einzelperson erfüllt diese Voraussetzung in aller Regel nicht, selbst wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben laut §45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (Stand 2026, siehe Quellenangaben). Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa stundenweise Betreuung durch einen anerkannten Dienst.
Was kostet stundenweise Betreuung, wenn Sie sie privat organisieren?
Bei einer privat organisierten Betreuungsperson entscheiden Sie den Stundensatz frei mit ihr. Was auf den ersten Blick günstiger wirkt, bringt aber Fragen mit sich, die bei einem anerkannten Dienst bereits geklärt sind: Wie ist die Person versichert, wenn beim Spaziergang etwas passiert? Wer kommt, wenn sie krank wird oder im Urlaub ist? Und wie ist die sozialversicherungsrechtliche Seite der Beschäftigung geregelt?
Einen guten Überblick über Rechte und typische Fallstricke bei der Wahl einer Betreuungsperson bietet die Verbraucherzentrale (siehe Quellenangaben). Klar ist: Diese Fragen fallen bei einer privaten Lösung vollständig in Ihre Verantwortung, bei einem anerkannten Betreuungsdienst sind sie Teil des Vertrags.
Ein zertifizierter Betreuungsdienst nach §45b SGB XI kalkuliert seinen Stundensatz so, dass Versicherung, Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall, Qualifikation der Betreuungskräfte und die Abwicklung mit der Pflegekasse bereits eingepreist sind. Das erklärt, warum ein Stundensatz beim Dienst höher wirken kann als bei einer privat organisierten Kraft, unterm Strich aber Sicherheit bietet, die eine Einzelperson kaum leisten kann.
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Der Entlastungsbetrag §45b SGB XI: So funktioniert die Finanzierung
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag ist keine Auszahlung an Sie, sondern eine Kostenerstattung gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters (§45b Abs. 2 SGB XI, siehe Quellenangaben). Sie oder Ihre Angehörigen müssen die Leistung also nicht in bar vorstrecken und dann erst im Nachhinein bei der Kasse einreichen, wenn der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Genau das ist bei uns der Fall: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorkasse und müssen keine Rechnungen sammeln und selbst einreichen. Zusätzlich sieht §45a SGB XI vor, dass Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen beziehen, einen Teil davon in Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln können, den sogenannten Umwandlungsanspruch (siehe Quellenangaben). Ob das für Ihre Situation infrage kommt, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.
Wie viele Stunden Betreuung sich mit dem Entlastungsbetrag konkret finanzieren lassen, hängt vom vereinbarten Stundensatz und vom Umfang der gewünschten Betreuung ab. Eine pauschale Zahl gibt es nicht, wohl aber eine ehrliche Antwort im kostenlosen Erstgespräch.
Ohne Pflegegrad: Stundenweise Betreuung komplett privat
Liegt kein Pflegegrad vor, ist stundenweise Betreuung eine private Leistung, die Familien selbst tragen. Das heißt nicht, dass sich eine Prüfung nicht lohnt: Viele Angehörige unterschätzen, ob ein Pflegegrad bereits vorliegen könnte, etwa nach einem Sturz, einer Demenzdiagnose oder einer Klinikentlassung. Einen Überblick über Ansprüche und Antragswege finden Sie in unserem Artikel Betreuungsdienst Hamburg, dort gehen wir auch auf die Kassenperspektive und den Umwandlungsanspruch näher ein.
Stundenweise Betreuung in Hamburg: So funktioniert es mit uns
Wir sind ein nach §45b SGB XI anerkannter Betreuungsdienst in Hamburg, kein Pflegedienst. Das bedeutet: eine feste, vertraute Bezugsperson für Alltagsbegleitung, Demenzbegleitung, Spaziergänge und Gesellschaft, keine medizinische Behandlungspflege. Details zu Umfang und Ablauf unserer Senioren- und Demenzbetreuung finden Sie auf der Seite Senioren- & Demenzbetreuung.
Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse in Ihrem Fall zahlt, lässt sich am schnellsten mit unserem Anspruchs-Check auf Kosten & Finanzierung klären, kostenlos und unverbindlich.
Was kostet stundenweise Seniorenbetreuung ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad ist stundenweise Betreuung eine private Leistung, die Sie selbst tragen. Es lohnt sich trotzdem zu prüfen, ob ein Pflegegrad bereits infrage kommt, denn viele Angehörige unterschätzen ihre Ansprüche.
Kann ich eine privat organisierte Betreuungsperson über den Entlastungsbetrag abrechnen?
In der Regel nicht. Über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abrechenbar sind nur nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe Quellenangaben). Eine privat organisierte Einzelperson erfüllt diese Voraussetzung meist nicht, auch nicht bei vorhandenem Pflegegrad.
Wie viele Stunden Betreuung sind mit 131 € Entlastungsbetrag im Monat möglich?
Das hängt vom vereinbarten Stundensatz und vom gewünschten Betreuungsumfang ab, eine pauschale Zahl gibt es nicht. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir das gern gemeinsam mit Ihnen durch.
Wenn Sie eine verlässliche, stundenweise Betreuung für einen Angehörigen suchen und wissen möchten, was davon die Pflegekasse übernimmt, rufen Sie uns an. Persönlich, ohne Druck, kein Callcenter.
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Quellenangaben:
- §45b SGB XI – Entlastungsbetrag, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- §45a SGB XI – Anspruch auf Leistungen bei Betreuung und Entlastung im Alltag, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- Verbraucherzentrale, Gesundheit & Pflege: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege