Ein Sturz zu Hause, niemand in der Nähe, kein Telefon in Reichweite: Genau für diesen Moment ist ein Hausnotruf gedacht. Für viele Angehörige ist er der erste Schritt, wenn Mutter oder Vater wieder allein zu Hause zurechtkommen soll, aber die Sorge bleibt.
Ein Hausnotruf kostet Sie im Basistarif laut Verbraucherzentrale in der Regel zwischen 27 und 40 Euro monatlich. Für Zusatzleistungen wie Sturzsensor oder GPS-Ortung kommen laut Verbraucherzentrale häufig weitere 30 bis 50 Euro oder mehr pro Monat hinzu (siehe Quellenangaben). Mit einem festgestellten Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Grundkosten, dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr.
Dieser Artikel zeigt Ihnen im Detail, mit welchen Kosten Sie 2026 rechnen müssen, wann die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt, wofür der Entlastungsbetrag tatsächlich gedacht ist und worauf Sie bei der Wahl eines Anbieters achten sollten. Zum Schluss ordnen wir ein, warum ein Hausnotruf sinnvoll ist, aber regelmäßige menschliche Betreuung nicht ersetzt.
Was ist ein Hausnotruf und für wen lohnt er sich?
Ein Hausnotruf besteht aus einem kleinen Sender, meist als Armband oder Kette getragen, und einer Basisstation, die an Telefonanschluss oder Mobilfunknetz angeschlossen ist. Ein Knopfdruck verbindet den Betroffenen direkt mit einer 24-Stunden-Notrufzentrale, die im Ernstfall Angehörige, den Rettungsdienst oder einen Schlüsseldienst alarmiert.
Sinnvoll ist ein Hausnotruf vor allem für Menschen, die allein leben, ein erhöhtes Sturzrisiko haben oder nach einem Krankenhausaufenthalt wieder zu Hause sind. Er ersetzt keine Betreuung, gibt aber im Alleinsein ein Stück Sicherheit zurück, sowohl den Betroffenen selbst als auch den Angehörigen.
Hausnotruf Kosten: Was Sie ohne und mit Pflegekasse zahlen
Ohne Anspruch auf einen Kassenzuschuss zahlen Sie den Hausnotruf privat. Laut Verbraucherzentrale liegen die monatlichen Kosten für einen Hausnotruf im Basistarif meist zwischen 27 und 40 Euro. Für Komfort- und Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot, Sturzsensor oder GPS-Ortung kommen laut Verbraucherzentrale oft weitere 30 bis 50 Euro oder mehr im Monat hinzu (siehe Quellenangaben). Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertragslaufzeit teilweise deutlich, ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich also.
Besteht mindestens Pflegegrad 1, sieht die Rechnung anders aus: Der Hausnotruf zählt als technisches Pflegehilfsmittel im Sinne von §40 SGB XI, das zur Erleichterung der Pflege und für eine selbstständigere Lebensführung dient (siehe Quellenangaben). In diesem Fall beteiligt sich die Pflegekasse an den laufenden Kosten.
Ein Zuschuss der Pflegekasse zu technischen Pflegehilfsmitteln wie dem Hausnotruf setzt laut §40 SGB XI einen festgestellten Pflegegrad voraus (siehe Quellenangaben). Laut Verbraucherzentrale müssen daneben weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa dass die betroffene Person weitgehend allein lebt und jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen ist (siehe Quellenangaben). Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten selbst, ein Pflegegrad-Antrag kann sich also auch für den Hausnotruf lohnen.
Zuschuss der Pflegekasse nach §40 SGB XI: Voraussetzungen und Eigenanteil
§40 SGB XI regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen (siehe Quellenangaben). Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die die Pflegekasse leihweise zur Verfügung stellt oder deren Nutzung sie bezuschusst.
Der Gesetzgeber sieht bei technischen Pflegehilfsmitteln grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten vor, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel (siehe Quellenangaben). Beim Hausnotruf läuft die Kostenbeteiligung in der Praxis laut Verbraucherzentrale meist anders: Die Pflegekasse übernimmt für den Basistarif einen festen Betrag, aktuell 27 Euro monatlich (Stand 1. April 2026), unabhängig vom tatsächlich vereinbarten Tarif (siehe Quellenangaben). Liegt Ihr Vertrag darüber oder buchen Sie Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot, Sturzsensor oder GPS-Ortung, zahlen Sie die Differenz selbst.
Voraussetzung für den Zuschuss ist neben einem festgestellten Pflegegrad laut Verbraucherzentrale zusätzlich, dass Sie weitgehend allein leben beziehungsweise ein Mitbewohner regelmäßig über längere Zeit abwesend ist, dass jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen ist und ein etwaiger Mitbewohner im Ernstfall selbst keine Hilfe holen könnte (siehe Quellenangaben). Der Medizinische Dienst prüft diese Voraussetzungen im Einzelfall. Wie ein Pflegegrad-Antrag abläuft und was bei der Einstufung wichtig ist, erklären wir persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch, gern auch im Zusammenhang mit unserer Senioren- und Demenzbetreuung.
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Entlastungsbetrag §45b: Wofür er tatsächlich gedacht ist
Zusätzlich zum Pflegehilfsmittel-Zuschuss steht anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zur Verfügung, aktuell 131 Euro monatlich (Stand 2026, siehe Quellenangaben). Laut §45b SGB XI ist dieser Betrag zweckgebunden für qualifizierte Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag vorgesehen: für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Betreuung sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI (siehe Quellenangaben).
Die Zuzahlung zu einem technischen Pflegehilfsmittel wie dem Hausnotruf zählt in der Regel nicht zu diesen Leistungen, dafür ist wie oben beschrieben der Zuschuss nach §40 SGB XI der richtige Weg. Der Entlastungsbetrag kann aber ergänzende Betreuungsleistungen im Alltag mitfinanzieren, etwa stundenweise Begleitung. Ob und in welchem Umfang das für Ihre Situation infrage kommt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Auf unserer Seite Kosten & Finanzierung erklären wir den Entlastungsbetrag ausführlich und mit einem Anspruchs-Check. Bei uns gehen Sie dabei nicht in Vorkasse, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten
Der Markt für Hausnotrufsysteme ist groß und die Angebote unterscheiden sich in wichtigen Details. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte klären:
- Erreichbarkeit der Notrufzentrale: Ist die Zentrale wirklich 24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt, und wie schnell wird reagiert?
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Manche Anbieter binden Sie über Jahre, andere bieten monatliche Kündbarkeit.
- Transparente Kosten: Monatliche Grundgebühr und Preise für Zusatzoptionen sollten klar ausgewiesen sein.
- Schlüsseldepot oder Zugangslösung: Wie kommt im Ernstfall jemand in die Wohnung, wenn niemand öffnen kann?
- Reichweite außerhalb der Wohnung: Für mobile Nutzer kann ein System mit GPS-Ortung sinnvoll sein, für andere reicht die Basisausstattung.
Wir empfehlen bewusst keinen einzelnen Anbieter. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, vergleichen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig und fragen Sie aktiv nach, ob und in welcher Höhe der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.
Hausnotruf und Betreuung: Kein Entweder-Oder
Ein Hausnotruf hilft im Ernstfall, wenn etwas passiert ist. Er verhindert aber keinen Sturz und ersetzt keine regelmäßige Ansprache, Bewegung oder Aufsicht im Alltag. Beides ergänzt sich: Der Notruf sichert den Ernstfall ab, eine feste Betreuungsperson beugt vor, motiviert zu Bewegung und ist einfach da, wenn Gesellschaft fehlt.
Wie Sie das Sturzrisiko zu Hause aktiv senken können, lesen Sie in unserem Artikel Sturzprophylaxe zuhause. Was nach einem Sturz konkret zu tun ist und welche Schritte jetzt wichtig sind, erklären wir in Erster Sturz: was tun?. Mehr zu unserer stundenweisen Begleitung, Gesellschaft und Alltagsunterstützung für Senioren finden Sie auf der Seite Senioren- und Demenzbetreuung.
Wichtig zur Abgrenzung: Wir sind kein Pflegedienst und übernehmen keine medizinische Behandlungspflege. Bei akuten gesundheitlichen Fragen oder wenn nach einem Sturz medizinische Versorgung nötig ist, ist der Hausarzt oder Rettungsdienst die richtige Anlaufstelle, ein Hausnotruf ersetzt diesen Weg im Ernstfall nicht, sondern stellt die Verbindung dorthin sicher.
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf komplett?
Nicht vollständig. Laut Verbraucherzentrale übernimmt die Pflegekasse für den Basistarif des Hausnotrufs einen festen Betrag von aktuell 27 Euro monatlich (Stand 1. April 2026); höhere Tarife und Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder GPS-Ortung zahlen Sie selbst dazu (siehe Quellenangaben). Voraussetzung ist ein festgestellter Pflegegrad.
Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss zum Hausnotruf?
Ja, ein Zuschuss der Pflegekasse nach §40 SGB XI setzt grundsätzlich einen festgestellten Pflegegrad voraus. Laut Verbraucherzentrale müssen Sie zusätzlich weitgehend allein leben oder darf ein Mitbewohner im Ernstfall nicht selbst helfen können, außerdem muss jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen sein (siehe Quellenangaben). Das prüft der Medizinische Dienst im Einzelfall. Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten für den Hausnotruf selbst. Wir beraten Sie gern kostenlos dazu, ob sich ein Pflegegrad-Antrag in Ihrer Situation lohnen könnte.
Kann ich den Entlastungsbetrag für den Hausnotruf einsetzen?
In der Regel nicht direkt: Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Betreuungsleistungen und anerkannte Alltagsunterstützungsangebote vorgesehen, nicht für die Zuzahlung zu einem Pflegehilfsmittel. Für den Hausnotruf-Eigenanteil ist der Zuschuss nach §40 SGB XI der passende Weg.
Reicht ein Hausnotruf allein aus, oder brauche ich zusätzlich Betreuung?
Ein Hausnotruf hilft im Notfall, wenn bereits etwas passiert ist. Er ersetzt aber keine regelmäßige Ansprache, Bewegung oder Aufsicht im Alltag. Viele Familien kombinieren deshalb einen Hausnotruf mit stundenweiser Betreuung, um sowohl den Ernstfall abzusichern als auch Stürzen und Einsamkeit vorzubeugen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Sicherheit und Betreuung für einen Angehörigen sinnvoll kombinieren, sprechen Sie uns an. Wir hören zu, prüfen mögliche Finanzierungswege und stellen Ihnen persönlich eine passende Bezugsperson vor.
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Quellenangaben:
- §40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- §45b SGB XI (Entlastungsbetrag), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme erklärt, so helfen sie im Notfall: Funktionen, Vorteile, Kosten: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/hausnotrufsysteme-erklaert-so-helfen-sie-im-notfall-funktionen-vorteile-kosten-10566
- GKV-Spitzenverband: https://www.gkv-spitzenverband.de/