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Angehörige hält die Hand eines schwer erkrankten Familienmitglieds zu Hause: Symbolbild zum Ratgeber „Palliativpflege zu Hause: SAPV, Kosten und wie Angehörige die letzten Monate schaffen“
Pflege 7 Min. Lesezeit

Palliativpflege zu Hause: SAPV, Kosten und wie Angehörige die letzten Monate schaffen

Was die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) leistet, wer die Kosten trägt und wie Betreuung Angehörige entlastet, ohne medizinische Aufgaben zu übernehmen.

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Yves Towae

19. Juli 2026

Wenn ein geliebter Mensch eine unheilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung hat, verändert sich der Alltag der ganzen Familie. Viele Angehörige in Hamburg stehen dann vor der Frage, wie Palliativpflege zu Hause organisiert werden kann, wer die Kosten trägt und wo sie selbst als Familie Unterstützung finden.

Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Begriffe ein, vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), und zeigt, wo Betreuung und Alltagsentlastung ansetzen können, ohne medizinische Aufgaben zu übernehmen.

Was bedeutet Palliativpflege zu Hause?

Palliativpflege zu Hause meint alle Versorgungsangebote, die einem Menschen mit einer nicht mehr heilbaren Erkrankung ermöglichen, die letzte Lebensphase in der eigenen Wohnung zu verbringen, begleitet von Ärzten, Pflegefachkräften, Hospizdiensten und der Familie. Ziel ist nicht die Heilung der Grunderkrankung, sondern die Linderung belastender Beschwerden und der Erhalt von Lebensqualität, wie es auch dem Grundverständnis der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin entspricht (siehe Quellenangaben).

Wichtig zu wissen: Palliativpflege zu Hause ist kein einheitliches Produkt, sondern ein Zusammenspiel unterschiedlicher Leistungen. Hausärzte und Palliativteams kümmern sich um die medizinische Symptomkontrolle, ambulante Pflegedienste um Körperpflege und pflegerische Maßnahmen, Hospizdienste häufig ehrenamtlich um seelischen Beistand. Wo genau ein Betreuungsdienst wie unserer ansetzt, erklären wir weiter unten.

SAPV: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach §37b SGB V

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, ist gesetzlich in §37b SGB V geregelt. Anspruch darauf haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung in einem weit fortgeschrittenen Stadium und einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen (siehe Quellenangaben).

SAPV wird von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet, nicht von Angehörigen selbst beantragt. In der Praxis übernimmt ein spezialisiertes Palliativteam aus Ärzten und Pflegefachkräften mit palliativmedizinischer Zusatzqualifikation die Versorgung. Sie sind erreichbar, kontrollieren belastende Symptome wie Schmerzen oder Atemnot und stimmen sich mit dem Hausarzt sowie einem etwaigen ambulanten Pflegedienst ab.

Wer trägt die Kosten der SAPV?

SAPV ist eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen eine ärztliche Verordnung und die im Gesetz genannten Voraussetzungen vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der spezialisierten Palliativversorgung (siehe Quellenangaben). Für Sie als Angehörige heißt das: Sie müssen die Leistung nicht selbst vorfinanzieren, die Abrechnung läuft zwischen Palliativteam und Krankenkasse.

Getrennt davon zu betrachten ist die Situation der Angehörigen selbst. Ist zusätzlich ein Pflegegrad festgestellt, können Leistungen der Pflegeversicherung wie der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI helfen, den Familienalltag neben der SAPV zu organisieren. Der Entlastungsbetrag liegt Stand 2026 bei bis zu 131 € monatlich und ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen, etwa stundenweise Betreuung, damit Palliativpflege zu Hause für die ganze Familie tragbar bleibt (siehe Quellenangaben).

Ob und in welcher Höhe Ihnen der Entlastungsbetrag für die Organisation des Alltags neben der SAPV zusteht, lässt sich unkompliziert klären.

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Alle Details zur Beantragung und Nutzung finden Sie außerdem auf unserer Seite Kosten & Finanzierung.

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Wichtig zur Abgrenzung

Wir sind Betreuungsdienst nach §45b SGB XI, kein Pflegedienst und kein Bestandteil der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Medikamentengabe, Schmerztherapie, Wundversorgung und andere medizinische Aufgaben in der letzten Lebensphase liegen bei Palliativteam, Hausarzt oder ambulantem Pflegedienst. Wir übernehmen Alltagsbegleitung und Entlastung, keine medizinische Versorgung.

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Wo Betreuung ansetzt: Entlastung für Angehörige

Unsere Aufgabe in dieser Lebensphase ist eine andere als die des Palliativteams, aber ebenfalls wichtig: Wir entlasten die Familie im Alltag, damit neben Arztterminen, Medikamentenplänen und Nächten am Bett noch Kraft bleibt.

Konkret heißt das: Wir leisten Gesellschaft, wenn Sie selbst kurz raus müssen, übernehmen Botengänge und Aufgaben im Haushalt, begleiten zu Terminen ohne medizinischen Bezug und schaffen stundenweise Verschnaufpausen, etwa im Rahmen der Verhinderungspflege. Wie Verhinderungspflege dafür genutzt werden kann, beschreiben wir ausführlich im Artikel Verhinderungspflege richtig nutzen.

Was wir nicht übernehmen: Medikamentengabe, Schmerztherapie, Wundversorgung oder andere medizinische Behandlungspflege. Dafür sind Palliativteam, Hausarzt oder ambulanter Pflegedienst zuständig. Sind Sie unsicher, wer in Ihrer Situation welche Aufgabe übernimmt, sprechen wir das offen mit Ihnen und den beteiligten Fachkräften ab.

Unsere Alltagsbegleitung im Rahmen der Senioren- und Demenzbetreuung beschreiben wir ausführlich auf der Seite Senioren- und Demenzbetreuung. Mehr zu den Möglichkeiten der §45b-Finanzierung für Entlastungsleistungen lesen Sie auf unserer Seite Kosten & Finanzierung.

Wenn die Situation nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt

Viele Familien erleben den Übergang von der Klinik zurück in die eigene Wohnung als besonders herausfordernden Moment, gerade wenn eine Erkrankung als nicht mehr heilbar eingestuft wurde. Wie eine ambulante Übergangspflege nach dem Krankenhausaufenthalt organisiert werden kann und was in den ersten Tagen zu Hause wichtig ist, lesen Sie im Artikel Übergangspflege nach dem Krankenhaus.

Wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen

Die Begleitung eines schwer erkrankten Familienmitglieds über Wochen oder Monate ist körperlich und seelisch fordernd. Viele Angehörige berichten von Schlafmangel, Erschöpfung und dem Gefühl, ständig funktionieren zu müssen. Woran Sie erkennen, dass Sie selbst Unterstützung brauchen, und welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt, beschreiben wir im Artikel Angehörige am Limit: Wege aus der Überlastung.

Für eine erste, trägerneutrale Orientierung zu Palliativ- und Pflegeangeboten in Hamburg können Sie sich außerdem an einen der Pflegestützpunkte der Stadt wenden, laut Sozialbehörde Hamburg auch an den Pflegestützpunkt Hamburg-Nord (siehe Quellenangaben).

Ist SAPV dasselbe wie ein Pflegedienst?

Nein. SAPV ist eine ärztlich verordnete, spezialisierte medizinische Versorgung nach §37b SGB V, die ein Palliativteam aus Ärzten und Pflegefachkräften erbringt. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt Körperpflege und pflegerische Maßnahmen im Alltag und kann neben der SAPV Teil der Versorgung sein.

Übernehmen Sie als Betreuungsdienst medizinische Aufgaben in der Palliativphase?

Nein. Wir sind Betreuungsdienst nach §45b SGB XI, kein Pflegedienst. Medikamentengabe, Schmerztherapie und Wundversorgung liegen bei Palliativteam, Hausarzt oder ambulantem Pflegedienst. Wir entlasten im Alltag: Gesellschaft leisten, Botengänge, stundenweise Betreuung.

Wer beantragt die SAPV?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet, nicht von Angehörigen selbst beantragt (siehe Quellenangaben zu §37b SGB V). Sprechen Sie den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus darauf an.

Wenn Sie in dieser Situation Entlastung im Alltag suchen, ohne dass es um medizinische Versorgung geht, sind wir gern für Sie da. Rufen Sie uns an, wir hören zu und schauen gemeinsam, was in Ihrer Lage sinnvoll ist.

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Quellenangaben:

  1. §37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37b.html
  2. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): https://www.dgpalliativmedizin.de/
  3. Hamburg.de, Pflegestützpunkte in Hamburg – Beratungsangebot der Sozialbehörde: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/pflege/beratung/pflegestuetzpunkte
  4. Hamburg.de, Pflegestützpunkt Hamburg-Nord: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/pflegestuetzpunkt-hamburg-nord-70866
  5. §45b SGB XI – Entlastungsbetrag, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html

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