Pflegegrad 3 ist der häufigste Pflegegrad in der häuslichen Pflege – und die Gruppe, bei der die Pflegereform 2027 am widersprüchlichsten wirkt. Die Monatsbeträge steigen nominal: 638 statt 599 € Pflegegeld, 1.590 statt 1.497 € Sachleistung, 175 statt 131 € Entlastungsbetrag. Gleichzeitig soll der eigene Topf für die Verhinderungspflege – heute 3.539 € im Jahr – verschwinden. Für eine Familie, die diese Auszeit nutzt, bleibt am Jahresende deutlich weniger übrig. Dieser Ratgeber stellt für Pflegegrad 3 jede Leistung heute und 2027 gegenüber, rechnet eine Jahresbilanz durch und zeigt, was Sie 2026 noch sichern sollten. Vorweg: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, nichts davon ist beschlossen.
- 💶 Pflegegeld → Entlastungsbudget: 599 € → 638 € im Monat (+39 €)
- 🏥 Pflegesachleistung → Sachleistungsbudget: 1.497 € → 1.590 € (+93 €)
- 🤝 Entlastungsbetrag → Sozialraumbudget: 131 € → 175 € (+44 €)
- ❌ Verhinderungspflege: eigener Jahresbetrag von 3.539 € entfällt – Urlaubsvertretung aus dem Monatsbudget
- 🆘 Überbrückungsbudget: bis 1.855 € im Jahr, nur für Akutfälle
- 📉 Jahresbilanz: wer die Verhinderungspflege heute voll nutzt, verliert rund 3.550 € im Jahr
Quelle: Referentenentwurf PNOG (BMG, 04.06.2026) | Stand: Oktober 2026 | noch nicht beschlossen
Pflegegrad 3 heute: Was Ihnen 2026 zusteht
Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit" – im Begutachtungsverfahren 47,5 bis unter 70 Punkte (die vollständige Pflegegrad-Punkte-Tabelle erklärt, wie diese Zahl entsteht). Damit stehen 2026 folgende Leistungen zu – ausführlich in Pflegegrad 3: Was steht mir zu?:
- Pflegegeld: 599 € im Monat, wenn Angehörige pflegen
- Pflegesachleistung: bis 1.497 € im Monat für einen ambulanten Pflegedienst – kombinierbar mit anteiligem Pflegegeld
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Alltagsbegleitung und Betreuung durch anerkannte Dienste
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €, bis zu 8 Wochen, ohne Vorpflegezeit
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € im Monat
- Tages- und Nachtpflege: eigenes Budget, ohne Anrechnung auf das Pflegegeld
Die Tabelle: Pflegegrad 3 heute und ab 2027 im Vergleich
| Leistung | Heute (2026) | Geplant ab 2027 | Was sich ändert |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 € / Monat | 638 € / Monat als Entlastungsbudget | +39 €, aber Ersatzpflege und Hilfsmittel müssen daraus bezahlt werden |
| Pflegesachleistung | 1.497 € / Monat | 1.590 € / Monat als Sachleistungsbudget | +93 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | 175 € / Monat als Sozialraumbudget | +44 €, zweckgebunden, verfällt bei Nichtnutzung |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 € / Jahr | entfällt als eigene Leistung | Urlaubsvertretung aus dem Monatsbudget; Akutfall → Überbrückungsbudget |
| Kurzzeitpflege | aus dem Jahresbetrag 3.539 € | bis 1.855 € / Jahr Überbrückungsbudget | zweckgebunden für Akut- und Überbrückungssituationen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € / Monat extra | aus dem Entlastungsbudget | kein separater Anspruch mehr |
| Tagespflege | eigenes Budget, aufstockbar | eigenes Budget | keine Aufstockung mehr aus Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag |
| Rentenbeiträge für die Pflegeperson | 100 % von der Pflegekasse | 70 % | weniger Rentenanspruch für pflegende Angehörige |
Quelle: SGB XI (Stand 2026) und Referentenentwurf PNOG | Alle Pflegegrade im Überblick: Pflegereform 2027
Pflegegeld wird Entlastungsbudget: 599 € → 638 €, aber mit neuen Aufgaben
Die 39 € mehr im Monat klingen nach einer Erhöhung. Der Entwurf lädt dem Entlastungsbudget aber zwei Posten auf, die heute separat bezahlt werden: die selbst organisierte Ersatzpflege – also die Nachbarin, die während des Urlaubs einspringt – und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel), heute bis 42 € monatlich extra. Wer beides nutzt, hat nach Abzug der Hilfsmittel 596 € übrig – weniger als das heutige Pflegegeld, und die Ersatzpflege ist noch nicht bezahlt.
Pflegesachleistung wird Sachleistungsbudget: 1.497 € → 1.590 €
Für Familien, die einen ambulanten Pflegedienst nutzen, ist das Plus von 93 € die klarste Verbesserung im Entwurf. Auch hier gilt jedoch: Die Verhinderungspflege soll „anteilig" aus diesem Budget bezahlt werden. Wer Sachleistung und Pflegegeld heute als Kombinationsleistung mischt, sollte 2027 neu rechnen, welche Aufteilung die Auszeit am besten abdeckt.
Entlastungsbetrag wird Sozialraumbudget: 131 € → 175 €
Pflegegrad 3 behält die Alltagsunterstützung – und bekommt mehr davon: 175 € im Monat statt 131 €, für Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Das Sozialraumbudget bleibt zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, also für Alltagsbegleitung, Betreuung und Haushaltshilfe durch anerkannte Dienste, und verfällt bei Nichtnutzung. Für Hamburger Familien, die über uns bereits Betreuung über den Entlastungsbetrag abrechnen, ändert sich am Ablauf nichts – nur der Betrag steigt.
Verhinderungspflege: Hier liegt der eigentliche Verlust
Heute hat Pflegegrad 3 einen eigenen, flexiblen Jahrestopf von 3.539 €: für zwei Wochen Urlaub der Tochter, für den wöchentlichen freien Nachmittag, für den Notfall. Der Entwurf streicht diesen Topf. Stattdessen:
- Geplante Auszeit (Urlaub, Erholung): aus dem Entlastungsbudget des jeweiligen Monats – 638 €, die eigentlich für die reguläre Versorgung gedacht sind.
- Akutfall (Krankheit, Unfall der Pflegeperson): aus dem neuen Überbrückungsbudget, bis 1.855 € im Jahr für Pflegegrad 2 und 3.
- Nahe Angehörige als Ersatzpflege: heute bis zum Zweifachen des Pflegegeldes (1.198 €) plus Aufwendungen – eine vergleichbare Regel enthält der Entwurf nicht.
Warum ausgerechnet die planbare Auszeit ihren Topf verliert und was das Überbrückungsbudget leistet, zeigt unser Spezial-Ratgeber Verhinderungspflege 2027: Wird sie abgeschafft?. Wie Sie die heutigen Beträge bei Pflegegrad 3 optimal ausschöpfen, steht in Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 und 4.
Jahresbilanz: Eine Hamburger Familie mit Pflegegrad 3 rechnet nach
Herr B., 81, Pflegegrad 3, wird in Barmbek von seiner Tochter gepflegt. Die Familie nutzt Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und die Verhinderungspflege – für zwei Wochen Urlaub der Tochter im Sommer und einen festen Entlastungsnachmittag pro Woche durch unsere Betreuungskraft. So sieht ihr Jahr heute und nach dem Entwurf aus:
| Position | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Pflegegeld / Entlastungsbudget (12 Monate) | 7.188 € | 7.656 € |
| Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget (12 Monate) | 1.572 € | 2.100 € |
| Verhinderungspflege (Urlaub + Entlastungsnachmittage) | 3.539 € | 0 € (aus dem Monatsbudget) |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (12 Monate) | 504 € | − 504 € (aus dem Entlastungsbudget) |
| Verfügbar im Jahr | 12.803 € | 9.252 € |
Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Sachleistung und Tagespflege; Überbrückungsbudget nicht eingerechnet, weil kein Akutfall vorliegt | Beträge: SGB XI 2026 und Referentenentwurf PNOG
Rund 3.550 € weniger im Jahr – fast exakt der Jahresbetrag der Verhinderungspflege. Die höheren Monatsbudgets gleichen den Wegfall nicht aus, weil die Hilfsmittel jetzt ebenfalls daraus bezahlt werden. Hätte die Tochter die Verhinderungspflege bisher nicht genutzt, wäre die Bilanz nahezu ausgeglichen: 9.264 € heute gegenüber 9.252 € nach dem Entwurf – die höheren Monatsbudgets werden von den nun selbst zu zahlenden Hilfsmitteln aufgezehrt. Der Entwurf trifft also vor allem die Familien, die sich heute eine Auszeit nehmen – genau das kritisieren die Sozialverbände.
Neu eingestuft 2027: halbes Budget und höhere Hürden
Wer erst 2027 in Pflegegrad 3 kommt, trifft auf zwei zusätzliche Regeln aus dem Entwurf: In den ersten drei Monaten soll nur die Hälfte des Entlastungsbudgets fließen – 319 € statt 638 € –, ausgerechnet in der Phase, in der Familien Rollator, Pflegebett und Betreuung organisieren. Und die Begutachtung soll für Neuzugänge strenger werden. Wer heute schon Pflegegrad 2 hat und ahnt, dass der Bedarf für Pflegegrad 3 reicht, sollte die Höherstufung deshalb 2026 beantragen: nach heutigem Maßstab, ohne Halbierung und ohne die ab 2027 geplante Wartezeit von sechs Monaten.
Was Sie mit Pflegegrad 3 jetzt tun sollten
- Verhinderungspflege 2026 ausschöpfen. Der volle Jahresbetrag von 3.539 € steht Ihnen bis zum 31. Dezember zu – danach verfällt er ohnehin. Wer eine Auszeit oder regelmäßige Entlastung plant, sollte sie jetzt buchen. Praxis-Tipps in Verhinderungspflege richtig nutzen.
- Entlastungsbetrag monatlich nutzen. 131 € für Alltagsbegleitung – mit Direktabrechnung ohne Vorkasse.
- Pflegegrad 4 prüfen. Ab 70 Punkten gilt Pflegegrad 4 mit 800 € Pflegegeld und 2.285 € Überbrückungsbudget. Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt der Antrag noch 2026. Wie die Punkte zustande kommen: Pflegegrad-Punkte-Tabelle.
- Rentenbeiträge im Blick behalten. Wer als Angehöriger mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, erhält heute Rentenbeiträge zu 100 % – ab 2027 sollen es 70 % sein. Für langjährig Pflegende ist das ein echter Posten in der Rentenplanung.
- Struktur aufbauen, die unabhängig von der Budgetlogik funktioniert. Ein anerkannter Betreuungsdienst rechnet heute über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ab – und 2027 über Sozialraum- und Entlastungsbudget. Die Betreuungskraft bleibt dieselbe.
Unser kostenloser Anspruchs-Check zeigt in 2 Minuten, welche Leistungen Sie 2026 noch sichern sollten – inklusive Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.
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Häufige Fragen: Pflegegrad 3 und die Pflegereform 2027
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2027 erhöht?
Nominal ja: 599 € sollen im Entlastungsbudget von 638 € aufgehen. Aus diesem Budget müssen künftig aber auch die selbst organisierte Ersatzpflege und die Pflegehilfsmittel (heute bis 42 € extra) bezahlt werden. Wer beides nutzt, hat real weniger als heute.
Wie hoch ist das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 3?
Laut Entwurf 1.590 € im Monat statt 1.497 € Pflegesachleistung – plus 93 €. Es gilt für Familien mit ambulantem Pflegedienst; die Verhinderungspflege soll anteilig auch hieraus bezahlt werden.
Bekomme ich mit Pflegegrad 3 weiterhin den Entlastungsbetrag?
Ja – als Sozialraumbudget von 175 € im Monat (unter 25 Jahren 300 €), zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nur Pflegegrad 1 verliert den Betrag; Details dazu im Spezial-Ratgeber Pflegegrad 1.
Was passiert mit der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?
Der eigene Jahresbetrag von 3.539 € soll ab 2027 entfallen. Eine geplante Auszeit müsste aus dem Entlastungsbudget des Monats (638 €) bezahlt werden; nur bei Krankheit oder Unfall der Pflegeperson greift das Überbrückungsbudget von bis zu 1.855 € im Jahr. 2026 gilt die Verhinderungspflege unverändert – siehe Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 und 4.
Wie viel verliert eine Familie mit Pflegegrad 3 unterm Strich?
Wer 2026 Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und die volle Verhinderungspflege nutzt, kommt auf rund 12.800 € im Jahr; 2027 wären es nach dem Entwurf etwa 9.250 €. Die Differenz von rund 3.550 € entspricht fast genau dem heutigen Verhinderungspflege-Topf. Wer die Verhinderungspflege bisher nicht genutzt hat, steht 2027 in etwa gleich da.
Ich werde 2027 neu in Pflegegrad 3 eingestuft – was gilt dann?
In den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget (319 € statt 638 €) und eine strengere Begutachtung. Wer den Antrag noch 2026 stellt, wird nach heutigem Maßstab eingestuft und erhält ab dem Antragsmonat die vollen Leistungen – wie der Antrag läuft: Pflegegrad beantragen in Hamburg.
Was sollte ich mit Pflegegrad 3 jetzt tun?
Verhinderungspflege 2026 vollständig nutzen, Entlastungsbetrag monatlich einsetzen, bei gestiegenem Bedarf die Höherstufung auf Pflegegrad 4 noch 2026 beantragen – und eine Betreuungsstruktur mit Direktabrechnung aufbauen, die unabhängig von der Budgetlogik funktioniert.
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Grundlage ist der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 4. Juni 2026; Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt für Pflegegrad 3 das heutige Recht mit allen Beträgen aus der ersten Spalte der Tabelle.
Der nächste Schritt: Wir sichern Ihre Leistungen – kostenlos geprüft
Pflegegrad 3 bedeutet viel Organisation – und 2026 noch den vollen Werkzeugkasten. Wir kommen in Hamburg zu Ihnen nach Hause, zeigen, wie sich Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in diesem Jahr am besten kombinieren lassen, und richten die Betreuung so ein, dass sie auch unter den neuen Budgets weiterläuft. Rufen Sie uns an unter 040 325 990 56 oder schreiben Sie uns über unser Online-Anfrageformular.
Yves Towae – Inhaber, Agentur für Betreuungsdienste Hamburg
Yves Towae hat mehr als 500 Hamburger Familien rund um Pflegeleistungen beraten – Pflegegrad 3 ist dabei der häufigste Fall. Er rechnet die geplante Reform an echten Budgets durch, statt Schlagzeilen zu wiederholen.
Quellenangaben: (1) Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Bundesgesundheitsministerium, 04.06.2026 (2) §§ 36, 37, 39, 40, 41, 42a, 44, 45b SGB XI – Leistungsbeträge Stand 2026, gesetze-im-internet.de | Stand: Oktober 2026
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt einen noch nicht verabschiedeten Gesetzentwurf und dient der allgemeinen Information. Das Rechenbeispiel ist vereinfacht. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen zugelassenen Pflegeberater. Geplante Beträge und Regeln können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.